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Urteil in Karlsruhe: Verfassungsrichter kippen Betreuungsgeld

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Eltern von fast 500.000 Kindern erhalten inzwischen das Betreuungsgeld. Sie bekommen 150 Euro im Monat, wenn sie ihren Nachwuchs zwischen dem 15. und 36. Monat zu Hause betreuen, anstatt sie in eine Kita zu geben. Die Gesetzesregelung der schwarz-gelben Koalition aus dem Jahr 2013 wurde heute für nichtig erklärt. Der Grund: Dem Bund fehlt die Zuständigkeit für eine solche Geldleistung.

Wer allerdings bereits Betreuungsgeld bekommt, darf dieses auch weiterhin beziehen. Neue Anträge werden aber ab sofort nicht mehr genehmigt.

Ein Videobeitrag der ARD fasst die wichtigsten Informationen zusammen:

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