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Urlaub mit der Familie – Reiserücktrittsversicherung für den Ernstfall

ReiserücktrittsversicherungDas Leben mit Kindern steckt voller Überraschungen. Eine der bösen Art ist, wenn das Kind kurz vor dem langersehnten Jahresurlaub wie ein Häufchen Elend aussieht und sich die Schnupfennase ankündigt. Im Nu sind alle Pläne dahin und der Urlaub abgesagt. Wer jetzt eine Reiserücktrittsversicherung hat, hat einen großen Vorteil: Er spart bares Geld. Wer keine Versicherung hat, bleibt zumeist auf den hohen Stornokosten sitzen.

Wann greift eine Reiserücktrittsversicherung?

Je kurzfristiger der Urlaub abgesagt wird, desto höher sind die Stornogebühren. Kurz vor Reiseantritt können sie sogar den kompletten Preis für Hotel und Co. ausmachen – und nichts davon kann man nutzen! Kinder werden häufig krank und das nicht selten über Nacht. Deshalb lohnt es sich für Familien fast immer eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen. Tritt der Ernstfall ein, übernimmt diese die Stornokosten. Neben Grippe, Masern und dem gebrochenen Bein greift eine solche Versicherung oft auch in anderen Fällen:

  • Tod eines nahen Verwandten
  • Wohnungsbrand
  • Einbruch
  • Existenzielle Veränderungen während der Urlaubszeit wie ein neues Jobangebot oder der Verlust der Arbeitsstelle

In welchen Situationen die Reiserücktrittsversicherung tatsächlich greift, sollte in dem Vertrag genau geklärt sein. Zu den bekannten Anbietern einer solchen Versicherung zählt beispielsweise die Hanse Merkur Versicherungsgruppe. Sie bietet auch die Kombination aus Reiserücktritts- und Reiseabbruchsversicherung an.

Was ist eine Reiseabbruchversicherung?

Während der Bahnfahrt im Zug sitzen, am Strand zu lange in der Sonne sitzen oder sich beim Ski fahren das Bein brehen: Neben der Reiserücktrittsversicherung ist die Reiseabbruchsversicherung eine weitere Möglichkeit vorzusorgen. Wird einer der Urlauber während der Reise krank und ist die Heimfahrt unabwendbar, zahlt die Versicherung die ausgefallenen Urlaubstage und alle ungenutzten Leistungen zurück. Auch wenn für die Rückreise zusätzliche Kosten entstehen, werden diese von der Versicherung übernommen. Essentiell kann hier auch die Reisekrankenversicherung sein. Wer während einer Reise medizinisch versorgt werden muss, erhält durch diese Versicherung alle Kosten erstattet. Ist ein Rücktransport nötig, wird auch dieser übernommen. Wer will nach dem Skiunfall schon stundenlang mit dem Zug fahren oder eine beschwerliche Zugreise auf sich nehmen?

Die wichtigsten Fragen zur Reiserücktrittsversicherung

Was kostet eine Reiserücktrittsversicherung? Wie lange ist sie gültig? Und was ist eigentlich im Notfall abgedeckt?
Hier gibt es die Antworten auf drängende Fragen:


Wie lange vor dem Reiseantritt die Reiserücktrittsversicherung abschließen?

Wer den Sommerurlaub bereits gebucht hat, sollte nun schleunigst die passende Versicherung abschließen. Hier kommt es genauso auf das Timing an, wie in dem Fall, dass man die Reise wirklich abblasen muss.

  • Abschluss der Versicherung: Aufgepasst! Im Regelfall muss die Reiserücktrittskostenversicherung spätestens zwei Wochen nach der Buchung abgeschlossen werden.
  • Inanspruchnahme der Versicherung: Möchte man die Reiserücktrittsversicherung in Anspruch nehmen, sollte man den Versicherer unverzüglich informieren. Ist ein Kind krank, benötigt man zudem vom Arzt die Bescheinigung, dass das Kind nicht reisefähig ist. Außerdem sollte man die Reise umgehend stornieren.

Was ist von einer Reiserücktrittsversicherung abgedeckt?

Vor dem Abschluss der Reiserücktrittsversicherung gibt man dem Versicherer einen Überblick über die Kosten und die Dauer der Reise sowie alle weiteren anstehenden Kosten wie Bahntickets oder den Skipass. Basierend auf diesen Angaben wird ermittelt, wie teuer die Reiserücktrittsversicherung sein wird. Es sollten keine Kosten vergessen werden, sonst kann es passieren, dass man nicht ausreichend versichert ist und auf einem Teil der Kosten sitzen bleibt.

Wo kann ich die Reiserücktrittsversicherung abschließen?

Bei Pauschalreisen die man über eine Reiseagentur bucht, kann man die Versicherung oft direkt dazu buchen. Bevor man diese Chance nutzt, kann es sich aber lohnen, Alternativen zu recherchieren. Im Internet bekommt man einen Überblick über Versicherer und ihre Leistungspakete. Dann kann die Reiserücktrittsversicherung auch online abgeschlossen werden.

Greift die Reiserücktrittsversicherung bei einer Schwangerschaft?

Wann eine Schwangere die Stornokosten über die Reiserücktrittsversicherung erstattet bekommt, hängt von den Umständen ab:

  • Komplikationen während einer bekannten Schwangerschaft: Kommt es bei einer bisher normal verlaufenden Schwangerschaft plötzlich zu Komplikationen, die den Reiseantritt unmöglich machen, greift die Versicherung. Dazu wird ein ärztliches Attest des behandelnden Arztes benötigt.
  • Reise gebucht, plötzlich schwanger: Wird eine Frau nach der Buchung der Reise schwanger und möchte aus diesem Grund die Reise nicht mehr antreten, erhält sie nicht in jedem Fall die Stornogebühren zurück. Die Versicherung greift, wenn…
  • …der errechnete Geburtstermin in die Urlaubszeit fällt oder
  • das Reiseziel Bedingungen mit sich bringt, die für die Schwangere unzumutbar sind. Auch hier benötigt man ein Attest.

Schön, wenn man die Versicherung nicht benötigt hat und einen tollen Familienurlaub genießen konnte! Tröstlich, wenn man im Krankheitsfall sein Geld zurück bekommt und in Trost spendendes Eis investieren kann.

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