Deutschland ist das einzige Land in der EU, in dem die Hebammenausbildung noch nicht an Hochschulen stattfindet. Das soll ab Januar 2020 geändert werden: Die Ausbildung zur Hebamme wird reformiert.
Angehende Geburtshelfer(innen) sollen künftig ein duales Studium absolvieren. Das hat das Bundeskabinett mit dem von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn vorgelegten Gesetzentwurf zur Reform der Hebammenausbildung beschlossen. Das Studium wird 6 bis 8 Semester dauern und verknüpft die wissenschaftliche Theorie mit einem hohen Praxisanteil.
Bislang werden Hebammen in Deutschland an entsprechenden Hebammenschulen ausgebildet. Voraussetzung für die dreijährige Ausbildung: mittlere Reife oder ein gleichwertiger Schulabschluss.
Abitur oder abgeschlossene Ausbildung benötigt
Voraussetzung für das nun kommende duale Studium ist eine 12-jährige Schulausbildung (Abitur oder Fachabitur, es gibt aber Ausnahmen) oder eine bereits abgeschlossene Ausbildung in einem Pflegeberuf. Für die gesamte Dauer (6 bis höchstens 8 Semester) wird eine Vergütung gezahlt. Es folgt eine staatliche Prüfung. Wer diese besteht, kann die die Berufsbezeichnung „Hebamme“ führen, die für beide Geschlechter gilt. Die männliche Bezeichnung „Entbindungspfleger“ entfällt.
Aufwertung des Berufes Hebamme
Laut Deutschem HebammenVerband gibt es in Deutschland 23.000 Hebammen. Allerdings arbeitet nur etwa die Hälfte von ihnen noch im Kreißsaal. Die Reform der Ausbildung soll den Beruf aufwerten und seine Attraktivität steigern.