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Was bringt das ElterngeldPlus? Flexiblere Elternzeit ab 1. Juli 2015

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Ein Baby bringt alles durcheinander – auch die Finanzen. Das Elterngeld soll helfen, den Verdienstausfall nach der Geburt auszugleichen. Ab dem 1. Juli gibt es zudem das neue ElterngeldPlus. Damit gestalten Mütter und Väter ihre Elternzeit flexibler, zum Beispiel durch Teilzeitarbeit. Und bekommen unterm Strich mehr Geld.


Max ist gerade 1 geworden. Die Eingewöhnung in der KiTa hat gut geklappt. Trotzdem fühlt seine Mutter Nicole sich unwohl, ihren Sohn ganztags in die Betreuung zu geben. Sie wäre lieber in Teilzeit zurück in den Job eingestiegen. Dafür gern auch schon ein paar Monate früher. Doch nun muss sie wieder Vollzeit arbeiten – sonst reicht das Geld einfach nicht.

Sarah ist 9 Monate alt. Ihre Großeltern kommen fast jeden Tag zu Besuch. Eigentlich könnte ihre Mutter Lena in der Zeit richtig was wegschaffen. Sie ist selbstständig und arbeitet von zuhause aus. Doch dann würde sie einen Teilanspruch auf ihr Elterngeld verlieren. Das rechnet sich kaum. Ärgerlich. Zumal Lena durch die Auszeit ein paar wichtige Aufträge durch die Lappen gehen.

Ab 1. Juli 2015: Elterngeld oder ElterngeldPlus

Die Beispiele zeigen die Grenzen des bisherigen Elterngeldes auf: Nicole und Lena werden in ihrer Elternzeit durch das Elterngeld finanziell zwar unterstützt. Sie wären aber gern flexibler, um ihrer Familie noch mehr bieten zu können. Sei es mehr Zeit oder mehr Geld.

Eltern, deren Kind nach dem 1. Juli 2015 geboren wird, können sich deshalb jetzt für das neue ElterngeldPlus entscheiden. Wollen sie nach der Geburt in Teilzeit arbeiten, können Sie das tun – und erhalten insgesamt dennoch den vollen Elterngeldbetrag.

Teilzeitarbeit in der Elternzeit lohnt sich jetzt!

Wer mit dem bisherigen Elterngeld Teilzeit arbeitet, verliert einen Teil seines Elterngeldanspruchs. Er bekommt insgesamt weniger Elterngeld als Jemand, der ganz aus dem Beruf aussteigt. Das ändert das ElterngeldPlus: Eltern, die nach der Geburt Ihres Kindes Teilzeit arbeiten, können die Bezugszeit des Elterngeldes verlängern. Aus einem Elterngeldmonat werden dabei zwei ElterngeldPlus-Monate. Das ElterngeldPlus ersetzt, wie das bisherige Elterngeld, das Einkommen zu 65 bis 100 Prozent. Das ElterngeldPlus beträgt dabei höchstens die Hälfte des monatlichen Elterngeldbetrags, das Eltern ohne Teilzeiteinkommen zustünde.

Auch für Selbstständige ist das ElterngeldPlus eine gute Lösung: Sie dürfen damit bis zu 30 Wochenstunden erwerbstätig sein. So können sie den Kontakt zu Kunden halten, Aufträge über die Elternzeit hindurch weiterbearbeiten und insgesamt länger Elterngeld beziehen.

Mama und Papa als Team: der Partnerschaftsbonus

Viele Väter treten mittlerweile im Job kürzer, um mehr Zeit für Ihren Nachwuchs zu haben. Das ElterngeldPlus unterstützt die partnerschaftliche Aufgabenteilung: Entscheiden sich Mütter und Väter, zeitgleich in Teilzeit zu gehen – für 4 Monate parallel und zwischen 25 und 30 Wochenstunden –, erhalten sie als Bonus jeweils vier zusätzliche ElterngeldPlus-Monate. Auch Alleinerziehende können diesen Partnerschaftsbonus nutzen.

Die ersten Tage in der Schule, vielleicht ein Umzug – im Leben eines Kindes geschehen immer wieder aufregende Dinge, für die sich Eltern umfassend Zeit nehmen möchten. Wie bisher können beide Elternteile 36 Monate unbezahlte Auszeit vom Job nehmen. Doch davon können jetzt 24 statt bisher 12 Monate zwischen dem 3. und 8. Geburtstag des Kindes eingesetzt werden. Eine Zustimmung des Arbeitgebers ist nicht mehr erforderlich.


Wie beantrage ich das ElterngeldPlus?

  • Das ElterngeldPlus wird wie das bisherige Elterngeld schriftlich beantragt.
  • Sie beantragen es nach der Geburt Ihres Kindes.
  • Sie können zwischen Elterngeld und ElterngeldPlus wählen oder beides kombinieren.
  • Eine rückwirkende Zahlung des Elterngeldes ist höchstens für drei Monate möglich. Reichen Sie den Antrag deshalb möglichst früh, auf jeden Fall aber innerhalb der ersten drei Lebensmonate des Kindes bei der Elterngeldstelle ein.
  • Die für Sie zuständige Elterngeldstelle finden Sie auf www.elterngeld-plus.de.
  • Jeder Elternteil kann einen Antrag auf Elterngeld stellen. Der Antrag kann bis zum Ende des Elterngeldbezuges geändert werden, jedoch nur für noch nicht ausgezahlte Monatsbeträge.

Lohnt sich das ElterngeldPlus für mich?

In dieser Broschüre (Link: www.elterngeld-plus.de/fileadmin/templates/pdf/broschuere_elterngeldplus.pdf) finden Sie alle wichtigen Informationen zum ElterngeldPlus sowie Beispielrechnungen im Überblick. Mit dem Elterngeldrechner (Link: www.familien-wegweiser.de/ElterngeldrechnerPlaner) können Sie die verschiedenen Möglichkeiten für Ihre Elternzeit kalkulieren.

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