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Ab 1. September: Neuregelungen beim Besuch ihres Kinderarztes

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Kinder-RichtlinieSeit diesem Monat erwartet Eltern beim Besuch ihres Kinderarztes Neuregelungen. Am 1. September 2016 ist die überarbeitete „Kinder-Richtlinie“ in Kraft getreten.

Alle Änderungen der „Kinder-Richtlinie“ auf einen Blick

Eltern erhalten nach der Geburt des Kindes das „Gelbe Heft“ im Krankenhaus, der Kinderarztpraxis oder von der Hebamme. Dort werden alle Ergebnisse der Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten festgehalten. Die „Kinder-Richtlinie“ legt unter anderem fest, welche Inhalte die Untersuchungen haben müssen. Diese Inhalte der U-Untersuchungen wurden nun überarbeitet.

Mukoviszidose-Screening

Am dritten Lebenstag eines Säuglings wird diesem aus der Ferse Blut entnommen. Die Probe wird anschließend auf angeborene Stoffwechsel- und Hormonstörungen untersucht. Seit dem 1. September werden die Babys in diesem Rahmen auch auf Mukoviszidose (Zystische Fibrose) untersucht.

Überarbeitung des „Gelben Hefts“

Die Struktur des Heftes wurde überarbeitet. Eltern finden hier nun Platz für eigene Notizen. Außerdem enthält das „Gelbe Heft“ nun Informationen über die U-Untersuchungen. So können Eltern sich vorab informieren und eventuell Fragen für den Arztbesuch notieren. Außerdem gibt es in den Heften nun auch Teilnahmekarten. Diese können herausgenommen werden. Sie ermöglichen es, dass Eltern gegenüber Behörden oder der Kita das Absolvieren der Früherkennungsuntersuchungen nachweisen können, ohne die Inhalte der Untersuchungen und sensible Daten offenbaren zu müssen.

Festhalten von Defiziten

Werden spezielle Kriterien der U-Untersuchungen, beispielsweise in Bezug auf die Grob- und Feinmotorik oder der emotionalen Kompetenz des Kindes nicht erfüllt, wird dies nun im „Gelben Heft“ festgehalten. Außerdem können Kinderärzte notieren, wenn es zu speziellen Bereichen wie beispielsweise der Ernährung oder zum Thema Stillen, Beratungsbedarf gibt.

Zu den Änderungen gehört die Zielsetzung, die Beratung zum Thema Impfschutz zu intensivieren.

Standards für U-Untersuchungen

Für alle U-Untersuchungen bis zum 6. Lebensjahr gelten nun Standards. Sie gelten vor allem für den Hörtest, den Sehtests und die orientierende Beurteilung der Entwicklung des Kindes.

Wie erhalte ich das neue „Gelbe Heft“?

Wer jetzt ein Kind bekommt, erhält bereits das neue Heft. Ansonsten gilt für alle Kinder, die bereits ein Untersuchungsheft haben:

  • bis zur U6 (10.-12. Lebensmonat): Das Kind erhält zu dem alten Heft ein zusätzliches neues Heft.
  • bis zur U7 (21.-24. Lebensmonat) oder spätere Untersuchungen: Das Kind behält das alte Heft. Alle neuen Ergebnisse werden auf Einlegeblättern dokumentiert und in das Heft eingeklebt.

Wer Fragen zu den Neuerungen der „Kinder-Richtlinie“ hat, kann seinen Kinderarzt oder die Hebamme fragen.

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