Heute findet im Bundestag die Anhörung zum Gesetz zur Reform der Notfallversorgung statt. Der Deutsche Hebammenverband (DHV) begrüßt die grundsätzlichen Ziele der Reform ausdrücklich, sieht aber große Lücken in der Notfallversorgung von Schwangeren und Gebärenden.
Dazu äußert sich Andrea Köbke, Beirätin für den Angestelltenbereich im DHV-Präsidium, wie folgt:
„Dass die Notfallversorgung in Deutschland reformiert werden muss, steht für uns außer Frage. Der vorgelegte Entwurf ist an vielen Stellen vielversprechend, weist jedoch einen großen blinden Fleck bei der Notfallversorgung von Schwangeren und Gebärenden auf. Das ist kritisch, da das gerade erst beschlossene Spargesetz weitere Lücken in die Versorgung rund um Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett reißt. Umso wichtiger ist es jetzt, die Notfallrettung so aufzustellen, dass sie längere Anfahrtszeiten und volle Kreißsäle abfedern, notfalls also auch Schwangere und Gebärende betreuen kann. Ob im Rettungswagen, im Integrierten Notfallzentrum oder beim aufsuchenden Dienst: Hebammen sind eine vielseitige Ressource, die einfach genutzt werden kann. Wir müssen unbedingt vermeiden, dass Geburten im Rettungswagen oder, noch schlimmer, unbegleitet auf dem Parkplatz, zunehmen. Hebammen sind vor Ort. Setzt sie ein!“
Konkret benennt der DHV in seiner Stellungnahme fünf niedrigschwellige Möglichkeiten, Hebammen in den Rettungsdienst einzubinden:
- Im Rettungsdienst sollten Hebammen von den Leitstellen zu Einsätzen mit Schwangeren oder Gebärenden hinzugezogen werden können. Gerade in Regionen, in denen weite Anfahrtswege zur nächsten Geburtshilfe abgedeckt werden müssen, entlastet dies die Rettungsdienste, verhindert unnötige Transporte und steigert die Sicherheit für Mutter und Kind. Über sinnvolle Alarmierungsketten können zudem ungeplante Alleingeburten besser verhindert werden.
- Für Integrierte Notfallzentren (INZ) ohne Geburtsklinik in unmittelbarer Nähe sollte dringend die Möglichkeit geschaffen werden, über Kooperationen mit Hebammen, Hebammenpraxen oder Geburtshäuser die Versorgung bei Notfällen rund um Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett mit abzudecken. Auch bei INZ mit Geburtshilfe ist der Einsatz von Hebammen sinnvoll, um die Kreißsäle zu entlasten.
- Beim aufsuchenden Dienst erscheint es sinnvoll, dass die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) auch Kooperationen mit Einrichtungen der Hebammenhilfe für die Versorgung von Schwangeren eingehen können.
- Beim digitalen Ersteinschätzungstool sollte die Fachexpertise der physiologischen Schwangerschafts- und Geburtshilfe für die Formulierung passgenauer Parameter einbezogen werden (Hebammenexpertise), um Über-, Unter- und Fehlversorgung einzudämmen.
- Beim Gesundheitsleitsystem sollten Hebammen dringend in die Liste der Leistungserbringer aufgenommen und technisch eingebunden werden.
Weitere Informationen:
- DHV-Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung
- DHV-Praxisleitfaden zum Einsatz von Hebammen im Rettungsdienst
- Gesetzentwurf der Bundesregierung: Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung
Der Deutsche Hebammenverband e. V. (DHV) ist der größte Hebammenberufsverband in Deutschland und setzt sich aus 16 Landesverbänden mit insgesamt rund 22.000 Mitgliedern sowie rund 80 hebammengeleiteten Einrichtungen zusammen. Er vertritt die Interessen aller Hebammen. Im DHV sind angestellte und freiberufliche Hebammen, Lehrer*innen für Hebammenwesen, Hebammenwissenschaftler*innen, Hebammen in den Frühen Hilfen, hebammengeleitete Einrichtungen sowie Hebammenschüler*innen und Studierende vertreten. hebammenverband.de