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Meningokokken? Mein Kind ist geschützt … oder?

Geimpft heißt geschützt – das dachte ich jedenfalls bis vor kurzem. Daher setzte ich auf meiner imaginären Mama-Checkliste nach der empfohlenen Meningokokken-Impfung im zweiten Lebensjahr meines Sohnes den grünen Haken hinter das Thema „Meningitis“. Umso überraschter war ich, als ich erfuhr, dass meine Kinder trotz Meningokokken-Standardimpfung von dieser lebensbedrohlichen Erkrankung betroffen werden können.

Auf einer Veranstaltung im Rahmen der Kampagne „Meningitis bewegt.“ lernte ich Birgit kennen. Ihre damals vier Monate alte Tochter Leonie infizierte sich im Sommer 2004 mit Meningokokken der Serogruppe B. Hierbei handelt es sich um den häufigsten Auslöser einer Meningokokken-Erkrankung. Gegen diesen Typ schützt die aktuelle, standardmäßige Meningokokken-Impfung in Deutschland jedoch nicht.

Ihre persönlichen Erlebnisse mit Meningokokken schildert Birgit im folgenden Interview

Birgit, wie haben Sie damals bemerkt, dass sich Ihre Tochter mit Meningokokken infiziert hat?
Ehrlich gesagt: zunächst überhaupt nicht. Am Abend des 6. Juli 2004 brachte ich ein vermeintlich gesundes Kind völlig normal ins Bett. Nur wenige Stunden später schwebte Leonie in akuter Lebensgefahr.

Welche Anzeichen veranlassten Sie schließlich, mit ihr ins Krankenhaus zu gehen?
Unsere Tochter war in der ersten Nachthälfte sehr unruhig und weinerlich. Als Erklärung kamen für mich zunächst typische Ursachen wie beispielsweise ihr frühes Zahnen in den Kopf. Als ich sie gegen Mitternacht wickelte, krampfte ihr Körper. Das erschreckte mich und war für uns ein Alarmsignal, dass hier etwas nicht stimmte. Wir fuhren in die Klinik.

Wie kam es zur Diagnose?
Die Ärzte in der Klinik untersuchten Leonie und nahmen ihr Blut ab. Doch sowohl das erste als auch ein zweites Blutbild zeigten völlig normale Werte. Fast wären wir wieder nach Hause gefahren. Unser Glück war, dass eine sehr erfahrene Ärztin ihren Feierabend hinauszögerte, weil sie der allgemeine Zustand sowie die leicht marmorierte Haut und gräuliche Lippenfarbe unserer Tochter sorgten. Sie stellte auch die für Leonies Leben entscheidende Frage: „Haben Sie rote Pünktchen auf ihrer Haut gesehen?“ Ich bejahte, hatte diese Pünktchen jedoch als sommerlichen Hitzeausschlag im Windelbereich interpretiert. Ab da ging alles furchtbar schnell. Immer mehr Ärzte rasten herbei. Wir mussten das Zimmer verlassen. Jeder Blick, den ich in all dem Trubel in den folgenden Stunden auf Leonie erhaschen konnte, ließ für mich nur einen Schluss zu: Hier geht es um Leben oder Tod.

Welche Maßnahmen wurden ergriffen und wie lange dauerte die Erkrankung?
Innerhalb von nur sieben Stunden erlitt unsere Tochter einen septischen Schock, der zum lebensgefährlichen Organversagen führte. Noch bevor die Ärzte eine Meningokokken-Erkrankung und die daraus resultierende Blutvergiftung (Sepsis) bei Leonie diagnostizierten, verabreichten sie ihr auf Verdacht ein Antibiotikum. Das hat ihr Leben gerettet. Nach lebensbedrohlichen 24 Stunden hatte sie es geschafft. Die Erholung von der Sepsis dauerte mehrere Wochen, ihr Immunsystem war jedoch über die ersten Kindheitsjahre hinweg stark geschwächt und anfälliger als bei anderen Kindern.

Wie geht es Ihrer Tochter heute?
Mehreren glücklichen Umständen ist es zu verdanken, dass Leonie heute ein gesundes, junges Mädchen ist. Sie gehört nicht zu den etwa 20 Prozent aller Überlebenden einer Meningokokken-Erkrankung, die mit Folgeschäden wie Hirnschädigungen, Hörverlust oder Amputationen leben müssen. Dennoch war dieser 6. Juli 2004 für unsere Familie ein traumatisches Erlebnis, das uns langfristig prägte. Viele Jahre beeinflusste die unterschwellige Sorge um Leonie nicht nur bei mir als Mama das Verhalten ihr gegenüber.

Was raten Sie jungen Eltern?
Seit 2013 ist die Impfung gegen Meningokokken der häufigsten Serogruppe, den Typ B, bereits ab dem zweiten Lebensmonat möglich. Als Leonie 2004 erkrankte, gab es diese Impfung noch nicht. Vor dem Hintergrund meiner persönlichen Erlebnisse kann ich zu dieser zusätzlichen Schutzimpfung nur raten. Da die Symptome einer Meningokokken-Erkrankung – egal welchen Typs – so unspezifisch und schwer zu erkennen sind, schnelles Handeln aber gleichzeitig so wichtig ist, möchte ich Eltern in jedem Fall dringend dazu aufrufen, sich umfassend über Meningokokken zu informieren.

Wir bedanken uns für das offene Gespräch und unterstützen hierbei gern, indem wir wichtige Fragen und Antworten rund um das Thema Meningokokken zusammengestellt haben:


Was sind Meningokokken und wie kann ich mein Kind schützen?

In unserem Interview mit Kinder- und Jugendarzt Dr. Stephan von Landwüst finden Sie alle Infos zu Häufigkeit, Gefahren und Schutzmaßnahmen gegen die lebensbedrohliche Meningokokken-Erkrankung.

Wie erkenne ich eine Meningokokken-Erkrankung?
Eine hilfreiche „Check-Karte“ mit möglichen Symptomen einer Meningokokken-Erkrankung sowie weitere aktuelle Informationen zum Thema findet ihr auf der Website der Kampagne „Meningitis bewegt.“

Warum wird die Impfung gegen Meningokokken-B in Deutschland noch nicht als Standard-Impfung von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlen?
Die Website des Robert-Koch-Instituts klärt auf, warum die STIKO die Impfung gegen den häufigsten Auslöser einer Meningokokken-Erkrankung, Meningokokken-Typ B, aktuell noch nicht flächendeckend empfielt.

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfielt die Impfung gegen Meningokokken-Typ C für alle Kinder nach dem 12. Lebensmonat. Übernimmt meine Krankenkasse auch die zusätzliche Impfung gegen den Meningokokken-Typ B?
Die zusätzliche Impfung gegen Meningokokken des Typs B wird von vielen Krankenkassen ganz oder teilweise erstattet. Eine Übersicht, welche Krankenkassen diese Impfung übernimmt und unter welchen Bedingungen, findet ihr auf der Website kinderärzte-im-netz.de.

Quellen:
www.meninigitis-bewegt.de

Robert-Koch-Instititut (2018): Epidemiologisches Bulletin vom 18.01.2018/ Nr. 3

www.kinderaerzte-im-netz.de/krankheiten/meningokokken-meningitis/was-ist-eine-meningokokken-meningitis

Weitere Informationen zur Kampagne „Meningitis bewegt.“ unter:

¹ Epidemiologisches Bulletin, Nr. 3/2018, (Stand 17.01.2018).

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