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Die wichtigsten Fragen zum Thema Teilzeit-Arbeit

Teilzeitarbeit hat gerade bei Müttern Hochkonjunktur: Mehr als 70 Prozent der arbeitenden Mütter mit einem Kind unter sechs Jahren sind nicht voll erwerbstätig, sondern arbeiten in Teilzeit. So gelingt es ihnen am besten Familie und Beruf zu vereinen. Doch wem steht Teilzeit eigentlich zu? Worauf müssen Arbeitnehmer achten? Wir haben die wichtigsten Fragen zum Thema beantwortet…

Welche Arten von Teilzeit gibt es?

Wie die Teilzeit im einzelnen geregelt wird, dafür gibt es sehr viele unterschiedliche Modelle. Je nach saisonaler Auftragslage kann Teilzeit sogar bedeuten, beispielsweise im Winter gar nicht und im Sommer voll zu arbeiten – es gibt aber auch Modelle, bei denen die Arbeitnehmer nur vormittags arbeiten oder vier Tage die Woche voll und einen gar nicht. Das handhaben die einzelnen Betriebe, wie es für die Arbeitsabläufe und die Planungen der Arbeitnehmer am sinnvollsten ist.

Wer darf überhaupt Teilzeit verlangen?

Nur Arbeitnehmer, die in einem Betrieb mit mehr als 15 Mitarbeitern beschäftigt sind, haben einen gesetzlichen Anspruch auf Teilzeitarbeit. Und den haben sie auch erst, wenn sie mehr als sechs Monate in dem Unternehmen angestellt sind. Das gilt übrigens auch für Führungskräfte.

Muss der Arbeitgeber dem Teilzeitantrag stattgeben?

Wenn die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind, grundsätzlich ja. Allerdings haben Arbeitgeber dann noch die Möglichkeit, den Antrag aus betrieblichen Gründen abzulehnen. Die Ablehnung muss aber gut begründet sein und ist nur zulässig, wenn die Arbeit mit Teilzeit nicht organisiert werden kann.

Wann muss der Antrag auf Teilzeit eingereicht werden?

Drei Monate vor Beginn der Teilzeit muss der Arbeitgeber informiert und der schriftliche Antrag eingereicht werden. Für Mitarbeiter in Elternzeit ist die Frist allerdings kürzer – nur sieben Wochen lang. Allerdings ist es ratsam, Vorgesetzten frühzeitig mit seinen Wünschen zu konfrontieren, damit sie Zeit haben, die Arbeitsabläufe zu organisieren.

Gelten in der Elternzeit besondere Teilzeit-Rechte?

Auch hier gilt: Es müssen mindestens 15 Mitarbeiter im Betrieb angestellt sein. Voraussetzung ist außerdem, dass die Arbeitszeit für mindestens zwei Monate auf eine Stundenzahl von 15 bis 30 pro Woche verringert werden soll. Ist der Arbeitgeber einverstanden, darf in der Elternzeit auch in einem anderen Betrieb auf Teilzeitbasis gearbeitet werden.

Muss der Teilzeitwunsch begründet werden?

Nein. Ob der Arbeitnehmer weniger arbeiten möchte, weil er sich mehr um seine Kinder kümmern möchte, einen Familienangehörigen pflegt oder auch mehr Zeit mit seinem Partner verbringen will – den Arbeitgeber geht dies nichts an. Entscheidend ist allein, ob die Teilzeitarbeit für das Unternehmen zumutbar ist.

Haben Teilzeitmitarbeiter weniger Rechte?

Nein, sie haben weiterhin Anspruch auf Kranken-und Urlaubsgeld und können auch an den Betriebsratswahlen teilnehmen oder sich dafür aufstellen lassen. Auch in Sachen Kündigungsschutz sind sie mir ihren voll arbeitenden Kollegen gleichgestellt.

Wer entscheidet, wann genau die Arbeit erledigt wird?

Der Antragsteller muss seinem Arbeitgeber mitteilen, wann er in Zukunft arbeiten möchte. Gut beraten ist, wer die eigene Wunsch-Arbeitszeit den Abläufen im Unternehmen anpasst. Der Arbeitgeber muss den Wünschen nämlich nur zustimmen, wenn sie nicht die betriebliche Organisation und die Arbeitsabläufe stören.

Gibt es bei Bedarf auch wieder Anspruch auf eine Vollzeitstelle?

Nein, Arbeitnehmer haben keinen Rechtsanspruch darauf, wieder voll oder auch nur mehr zu arbeiten – etwa weil die Kinder älter geworden sind oder der Partner seinen Job verloren hat. Sie können natürlich diesen Wunsch gegenüber ihrem Arbeitgeber äußern. Ob er dem folgt, bleibt ihm überlassen. Aber: Wenn neue Vollzeitstellen ausgeschrieben werden, müssen die Teilzeitkräfte bevorzugt behandelt werden – wenn sie denn gleich qualifiziert sind wie ihre Mitbewerber.

Kann eine Teilzeitstelle noch weiter reduziert werden?

Will ein Arbeitnehmer seine Teilzeitstelle noch weiter verkürzen, kann der Arbeitgeber dem zustimmen – allerdings passiert dies auf freiwilliger Basis. Einen Anspruch darauf hat die Teilzeitkraft erst zwei Jahre, nachdem der letzte Antrag gestellt wurde. Dann gelten die gleichen Teilzeitregeln wie sonst auch.

Was sind die Nachteile von Teilzeit?

Grundsätzlich gilt: Teilzeitmitarbeiter dürfen (pro Stunde gerechnet) nicht schlechter bezahlt werden als Vollzeitangestellte. Aber: Wer nur wenige Stunden in der Woche arbeitet, hat gegenüber Vollzeitbeschäftigten häufig auch Nachteile – Teilzeitkräfte beklagen, dass sie seltener an Weiterbildungsmaßnahmen beteiligt werden. Und viele haben auch den Eindruck, dass ihre Aufstiegschancen geschmälert sind. Zudem bekommen sie später natürlich auch weniger Rente.

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