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So wird das Kind trotz gesetzlicher Versicherung zum Privatpatienten

Immer wieder ist in den Medien von einem Ärztemangel in Deutschland zu lesen oder zu hören. Dagegen spricht zwar, dass die Anzahl der Ärzte hierzulande jedes Jahr steigt. In der Praxis zeigt sich dennoch immer wieder, dass es in Deutschland nicht genug Fachärzte gibt. Vor allem in ländlichen Regionen kommt es immer wieder vor, dass ältere Ärzte keine Nachfolger finden und nach Eintritt ins Rentenalter ihre Praxis schließen müssen. In größeren Städten sind die Ärzte meist derart ausgelastet, dass sie keine Kassenpatienten mehr annehmen können. Vor allem für Eltern ist es ärgerlich, wenn sich ein Kinderarzt in der Nähe ihres Wohnorts befindet, dieser aber keine Kapazitäten mehr frei hat. Das hat zur Folge, dass sich Eltern und Kind für jeden Arztbesuch auf einen längeren und möglicherweise auch beschwerlicheren Weg einstellen müssen.

Budget ausgereizt

Es kann auch sein, dass ein Kinderarzt zwar noch Zeit für Patienten hätte, aber kein Platz mehr in dem Budget hat, das er von den Krankenkassen für die Behandlungen und das Verschreiben von Medikamenten erhält. Sollte er in diesem Fall neue Patienten aufnehmen, dann müsste er die Kosten selbst tragen – was er selbstverständlich nicht tun wird. Eine Lösung wäre es, das Kind privat zu versichern. Allerdings bringt dies eine erheblich höhere finanzielle Belastung mit sich als die gesetzliche Krankenversicherung. Es gibt aber auch die Möglichkeit, das Kind zu einem Privatpatienten zu erklären, ohne dabei die gesetzliche Krankenversicherung zu kündigen.

Abrechnung mit dem Kinderarzt

Der Schlüssel ist das Kostenerstattungsprinzip. Es sieht vor, dass der Arzt die Behandlung nicht mit der Krankenkasse abrechnet, sondern zunächst dem Patienten bzw. dessen Eltern in Rechnung stellt. Anhand der Rechnungen kann der Patient erstmals sehen, welchen Geldbetrag der Arzt für welche Leistung verlangt. Die Rechnungen reicht der Patient nun bei der gesetzlichen Krankenversicherung ein. Von dieser erhält er einen gewissen Anteil, zu dessen Erstattung die Krankenkasse verpflichtet ist. Mit der Rechnung geht der Patient anschließend zur privaten Krankenversicherung, mit der er zuvor einen Vertrag geschlossen haben muss. Das nämlich ist die Voraussetzung, um eine gesetzlich versicherte Person zu einem Privatpatienten zu machen. Einige private Versicherer haben einen Kostenerstattungstarif im Portfolio, wobei sich die Leistungen zum Teil stark unterscheiden. Daher gilt es, einen Kostenerstattungstarif zu wählen, bei dem der Versicherer einen möglichst hohen Anteil der Behandlungs- und Medikamentenkosten auszahlt.

Unterschiedliche Leistungspakete

Wie bei anderen Versicherungen gilt auch beim Kostenerstattungstarif: Je besser die erwünschte Leistung, desto höher die Prämie. So bieten manche Versicherungsunternehmen Pakete an, für die monatlich weniger als 20 Euro pro Kind fällig werden. Dafür muss der Versicherte jedoch einen nicht unerheblichen Anteil an den Arztkosten selbst tragen. In den meisten Fällen handelt es sich um einen Anteil von 20 Prozent an der Arztrechnung sowie den Kosten für Medikamente, die der Patient selbst zu zahlen hat. Zudem werden Besuche beim Heilpraktiker nur zu einem sehr geringen Teil zurückerstattet. Um in den Genuss eines Kostenerstattungstarifs zu kommen, der sämtliche Kosten abdeckt, fällt eine Prämie von rund 50 Euro im Monat an. Dieser Betrag sollte es jedoch wert sein, wenn man sich dadurch viel Stress ersparen kann. Noch dazu muss man die Rechnungsbeträge für den Arzt im Idealfall nicht einmal vorstrecken. Wenn die gesetzliche und die private Versicherung rechtzeitig ihre Rückerstattungen auszahlen, können mit diesem Geld die Rechnungen beglichen werden.

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