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Portmonee auf: Das ändert sich beim Kindergeld 2016

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Ende des vergangenen Jahres ging ein Aufschrei durch Deutschland, denn es wurde bekannt gegeben, dass man ab dem 1. Januar 2016 nur noch Kindergeld beziehen kann, wenn der Kindergeldstelle die Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID) des Kindes vorliegt. Es gab Panik und Angst davor, ab dem Januar keine Zahlung mehr zu erhalten, wenn die Nummer nicht vorliegt. Jetzt wissen wir: Alles halb so schlimm. Welche Änderungen es für Eltern im Jahr 2016 noch gibt, erfährt man hier.

Änderungen beim Kindergeld ab 2016

Tatsächlich muss der zuständigen Kindergeldstelle ab dem 1. Januar 2016 eine Steuer-ID des Kindes sowie des Elternteiles vorliegen, das das Kindergeld bezieht. Damit soll verhindert werden, dass Eltern durch besondere Umstände für ein Kind doppeltes Kindergeld beziehen. Die Steuer-ID gibt es seit 2008. Sie wurde nachträglich allen Personen zugeteilt, die in Deutschland meldepflichtig oder steuerpflichtig sind. Die Steuer-ID kann man laut dem Bundeszentralamt für Steuern bei der Kindergeldstelle im Laufe des Jahres nachreichen, ohne dass es zu einer Zahlungseinstellung kommt. Wird sie jedoch nicht nachgereicht, kann das in 2016 gezahlte Kindergeld zurückgefordert werden.

Eine weitere Änderung beim Kindergeld in 2016 ist eine Erhöhung um zwei Euro je Kind und Monat. Ab diesem Jahr erhält man für das erste und das zweite Kind monatlich jeweils 190 Euro Kindergeld und für das dritte Kind 196 Euro. Für das vierte und jedes weitere Kind erhält man jeweils 221 Euro Kindergeld.

Es gibt unter speziellen Umständen auch weitere Entlastungen für die Familie.

Erhöhung des Kinderfreibetrages

Vor allem Eltern mit einem höheren Einkommen können sich über eine Erhöhung des Kinderfreibetrages ab 2016 freuen. Dieser steigt um 96 Euro je Kind (48 Euro je Elternteil) auf 4608 Euro im Jahr. Da der Freibetrag für Betreuung, Erziehung oder Ausbildung gleich bleibt, ergibt sich daraus eine Freibetragssumme von 7248 Euro pro Jahr und Kind.

Steigender Kinderzuschlag für Geringverdiener

Eltern mit einem geringeren Einkommen kommt hingegen der Kinderzuschlag für Geringverdiener zugute. Dieser steigt um 20 Euro auf 160 Euro. Der Kinderzuschlag ist dafür gedacht, den Bedarf von Kindern zu decken, deren Eltern sich durch ihr Erwerbseinkommen das eigene Leben finanzieren können, jedoch nicht das der Kinder.

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