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Was ist das „Gute KiTa-Gesetz“?

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Ein Gesetz, das nur noch „gute“ KiTas verspricht? Klingt fast zu schön, um wahr zu sein! Doch tatsächlich soll genau so ein Gesetz Anfang 2019 in Kraft treten. Die wichtigsten Fragen dazu gibt es hier auf einen Blick.

Der Deutsche Bundestag hat am 18. Oktober in erster Lesung über das „Gute-KiTa-Gesetz“ beraten. Am 19. Oktober folgte die Beratung im Bundesrat.

Worum genau geht es im „Gute-KiTa-Gesetz“?

„Mehr Qualität, weniger Gebühren“ ist der Slogan, unter dem das „Gute-KiTa-Gesetz präsentiert wurde. Mit dem Gesetz will der Bund die Länder bei der Verbesserung der Kita-Qualität unterstützen. Dazu zählen konkret Handlungsfelder wie die Schaffung eines bedarfsgerechten Angebotes oder eines guten Fachkraft-Kind-Schlüssels. Auch die Qualifizierung von Fachkräften oder die Stärkung der Kita-Leitungen sind Themenfelder, in denen Maßnahmen geplant sind. Damit das Geld auch an den richtigen Stellen ankommt, schließen Bund und Länder individuelle Verträge.

Wieviel Geld soll investiert werden?

Mit dem Gute-KiTa-Gesetz will der Bund in den kommenden vier Jahren insgesamt 5,5 Milliarden investieren.

Wo gibt es weitere Informationen?

Den „Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung“, wie es genaugenommen heißt, kann jeder online auf der Seite des Bundesrats einsehen.

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