Der Streit um die versprochene Ausweitung des Unterhaltsvorschusses ist beendet. Zum 1. Juli soll die Regelung in Kraft treten. Wie die Bundesfamilienministerin Schwesig am Montagabend in Berlin mitteilte, haben sich Bund und Länder auf die Modalitäten der Finanzierung geeinigt. Der Bund übernimmt mehr Kosten.
Der Bund erhöht seinen Anteil an den geschätzten Kosten von ca. 350 Millionen Euro. Der Bund wird statt wie geplant 33,5 Prozent nun 40 Prozent tragen, die Länder die anderen 60 Prozent. Diese Gesetzesneuerung soll erst zum 1. Juli in Kraft treten. Eigentlicher Plan der Ministerin war die Neuerung rückwirkend zum ersten Januar in Kraft treten zu lassen.
Was ist der Unterhaltsvorschuss?
Der Unterhaltsvorschuss wird Alleinerziehenden gezahlt, wenn der andere Elternteil seinen finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommt. Künftig übernimmt der Staat den Vorschuss bis zum vollendeten 18. Lebensjahr des Kindes und ohne zeitliche Begrenzung. Bisher wurde nur bis zum 12. Geburtstag gezahlt und auch nur höchstens sechs Jahre lang. Die Sätze sollen je nach Alter zwischen 152 und 268 Euro monatlich liegen.
Bundesweit beziehen 440.000 Eltern den Unterhaltsvorschuss, 90 Prozent sind alleinerziehende Mütter.
Kein Anspruch für Hartz-IV-Kinder
Bei Kindern ab 12 Jahre soll es aber nur dann einen Anspruch auf auf den Unterhaltsvorschuss geben, wenn das Kind nicht auf Hartz IV angewiesen ist. Die Hartz IV-Leistungen werden mit dem Unterhaltsvorschuss verrechnet. Um einen Anreiz zu schaffen, aus Hartz IV herauszukommen, sollen Alleinerziehende, die zwar Sozialleistungen beziehen, aber ein eigenes Einkommen von mindestens 600 Euro brutto haben, dennoch einen Antrag stellen dürfen.