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Betreuungsgeld – Was heute noch gilt

Betreuungsgeld_Fotolia_48139166_XS.jpgDas Betreuungsgeld war eine familienpolitische Leistung des Bundes, die zwischen 2013 und 2015 gezahlt wurde. Seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Juli 2015 ist das Betreuungsgeld nicht mehr verfügbar und darf nicht mehr beantragt werden.

Warum wurde das Betreuungsgeld abgeschafft?

Das Bundesverfassungsgericht erklärte das Betreuungsgeld für verfassungswidrig, da der Bund für diese Leistung nicht zuständig war. Die Einführung eines Betreuungsgeldes sei vielmehr Aufgabe der einzelnen Bundesländer. Bereits gezahlte Leistungen mussten jedoch nicht zurückgezahlt werden.

Gibt es heute noch Betreuungsgeld?

Bundesweit: ❌ Nein

Seit 2015 existiert kein bundesweites Betreuungsgeld mehr.

In Bayern: ✅ Ja – in neuer Form

Seit 1. September 2018 erhielten Eltern in Bayern für Kinder zwischen dem 13. und 36. Lebensmonat monatlich 250 €, ab dem dritten Kind 300 € bayernportal.de+10zbfs.bayern.de+10landkreis-erding.de+10. Diese Leistung wird jedoch ab 2026 abgeschafft. Stattdessen erhalten Familien mit Kindern, die ab dem 1. Januar 2025 geboren werden, eine einmalige Einmalzahlung von 3.000 € zum ersten Geburtstag – das sogenannte „Kinderstartgeld“ youtube.com+10stmas.bayern.de+10infranken.de+10. Bereits laufende Bezüge für Kinder, die vor 2025 geboren wurden, werden bis zum 36. Lebensmonat weiterhin gezahlt handbookgermany.de+15augsburger-allgemeine.de+15betanet.de+15.

Rückblick: Was war das Betreuungsgeld?

Das ursprüngliche Betreuungsgeld wurde am 1. August 2013 eingeführt und konnte von Eltern bezogen werden, die:

  • ihr Kind nicht in einer Kita oder öffentlichen Betreuungseinrichtung betreuen ließen

  • nach dem Elterngeldbezug weiterhin zu Hause betreuten

  • deren Kind ab dem 1. August 2012 geboren wurde

Die Höhe lag bei:

  • 100 € monatlich im ersten Jahr

  • ab dem 1. August 2014 dann 150 € monatlich

  • maximal 22 Monate lang

Fazit

Ein bundesweites Betreuungsgeld gibt es nicht mehr. In Bayern unterstützt das Familiengeld Familien weiterhin finanziell und das unabhängig von der Betreuungsform. Wer ähnliche Leistungen sucht, sollte sich in seinem jeweiligen Bundesland über regionale Förderprogramme oder Landesinitiativen informieren.


Verfasser/in: Tanja Wagner, Journalistin bei Fernsehen und Radio sowie Autorin des schwangerinmeinerstadt.de-Blogs.

Schlagworte: Schwangerschaft | Behördengänge | Jobguide | Elternzeit | Mutterschutz | Kindergeld


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