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Behördengänge fürs Baby: Es wird einfacher!

So wirklich Zeit und Nerven hat man nun wirklich nicht für diesen Papierkram, wenn man gerade ein Neugeborenes in den Armen hält. Zum Glück erleichtern einem die meisten Krankenhäuser schon den ersten wichtigen Schritt in Sachen amtliche Anmeldung des Babys:

Das Baby beim Standesamt anmelden

Genau wie eine Ehe oder Partnerschaft muss auch die Geburt Ihres Kindes zunächst beim Standesamt angemeldet werden. In den meisten Krankenhäusern erhalten Sie die notwendigen Unterlagen hierfür bereits auf der Wochenbettstation und können die Anmeldeunterlagen auch direkt im Krankenhaus abgeben. So sparen Sie sich in den allerersten Tagen nach der Geburt einen nervigen Gang zum Amt.

Sobald das Amt Ihre Unterlagen erhalten hat, stellt es Ihnen die Geburtsurkunde für Ihr Baby in mehrfacher Ausführung aus. Das ist gut so! Denn im nächsten Schritt müssen Sie einige Stellen mit eben dieser Geburtsurkunde versorgen.

Das Kind bei der Krankenkasse versichern

Zuallererst sollten Sie die dafür vorgesehene Kopie der Geburtsurkunde an Ihre Krankenkasse schicken. (Zur Info: Auf jeder Ausführung der Urkunde steht oben genau drauf, für welche Stelle sie gedacht ist.)

Hier können Sie sich selbst im Vorfeld Stress und Zeitdruck nehmen: Melden Sie sich schon in der Schwangerschaft mit einer gynäkologischen Bescheinigung bei der Krankenkasse, die den voraussichtlichen Entbindungstermin nennt. Ihre Krankenkasse kann dann bereits alles vorbereiten (zum Beispiel die Frage klären, ob Ihr Kind über die Familienversicherung mitversichert werden kann). Nach der Geburt werden dann nur noch der Name und der tatsächliche Geburtstag eingetragen – und alles ist erledigt.

Dem Kind eine Steuernummer besorgen

In der Sendung mit der Maus würde es jetzt heißen: „Klingt komisch, ist aber so.“ Tatsächlich bekommt ihr Kind direkt nach der Geburt eine Steuernummer zugewiesen, die ein Leben lang gültig ist (und deshalb sorgfältig aufgehoben werden sollte!)

Die gute Nachricht: Um diesen Schritt brauchen Sie sich seit diesem Jahr nicht mehr selbst zu kümmern! Das Bundeszentralamt für Steuern vergibt diese Nummer automatisch und sendet Sie Ihnen per Post zu.

Kindergeld beantragen

Jetzt haben Sie den Pflichtteil hinter sich – und können sich auf finanzielle Unterstützung freuen: Ob vor Ort beim Amt oder online, der Antrag auf Kindergeld ist wirklich ganz fix ausgefüllt. Viel mehr als den Namen, Geburtstag und die Steuernummern (Ihre und die des Kindes) benötigen Sie nicht dafür.

Alle Unterlagen, die Sie für die Beantragung des Kindergeldes benötigen, finden auf kindergeld.org

Elterngeld beantragen

Fast geschafft! Nun fehlt nur noch der Antrag auf Elterngeld. Wir geben zu: Der ist schon deutlich umfangreicher als der Kindergeld-Antrag (zumal es hier zahlreiche individuelle Möglichkeiten zur Gestaltung der Elternzeit und damit auch zur Auszahlung des Elterngeldes gibt.)

Auch das Elterngeld können Sie online beantragen. Eine Zusammenstellung aller notwendigen Unterlagen für Ihr jeweiliges Bundesland finden Sie auf der Elterngeldseite. Unserer Erfahrung nach lohnt sich aber der Gang zur Elterngeldstelle, um sich einmal individuell beraten zu lassen. Und das am besten noch in der Schwangerschaft – denn dann haben Sie garantiert mehr Zeit und Ruhe für einen solchen Termin. Alle Infos auf www.einfach-amtlich.de.

Einen umfassenden Überblick über die notwendigen Amtsgänge nach der Geburt finden Sie auch auf den offiziellen Seiten der Bundesregierung. Und wenn Sie damit durch sind, darf endlich wieder ausschließlich geknuddelt und gekuschelt werden – ganz ohne Papierkram!

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