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Checkliste für Behördengänge bei einer Geburt

Formular-Dschungel Schwangerschaft: Behalten Sie den Durchblick. Ist der Nachwuchs erst einmal da, möchte man sich nicht mehr mit der Bürokratie beschäftigen. Dann ist es gut, wenn man die notwendigen Unterlagen und Formulare bereits vor der Geburt zusammengestellt und ausgefüllt hat. Jetzt nur noch ab in die Post mit den Anträgen, und das Elternsein genießen. Hier gibt es einen Überblick über die wichtigsten Formalien.

Ab der 12. SSW: Arbeitgeber informieren

Zu den ersten Schritten gehört es, den Arbeitgeber über die Schwangerschaft zu informieren. Viele Frauen warten die kritischen ersten zwölf Wochen ab, dann können sie dem Arbeitgeber den Mutterpass bzw. die Kopie des Mutterpasses vorlegen. Der Arbeitgeber kann auch ein Schwangerschafts-Attest verlangen, dass der Arzt gegen eine Gebühr von 10 Euro ausstellt. Diese Kosten muss der Arbeitgeber übernehmen, weshalb Sie die Quittung bei Ihrer Personalabteilung einreichen können. Wir der errechnete Geburtstermin noch einmal korrigiert, muss man dies dem Arbeitgeber mitteilen.

Ab der Bekanntgabe der Schwangerschaft greift der Kündigungsschutz und es besteht Anspruch auf den Mutterschutz, weshalb man diesen formalen Akt nicht in seiner Wichtigkeit unterschätzen sollte. Zudem ist es nur fair, wenn der Arbeitgeber sich rechtzeitig auf den Ausfall Ihrer Arbeitskraft vorbereiten kann. Gemeinsam kann man zudem besprechen, wie sich die Schwangere den Wiedereinstieg nach der Elternzeit vorstellen.

Ab der 30. SSW: Mutterschaftsgeld beantragen

Der gesetzliche Mutterschutz beginnt sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und endet acht Wochen nach der Geburt. Verschiebt sich der Geburtstermin nach hinten, verlängert sich der Mutterschutz entsprechend – tritt die Geburt früher ein, verkürzt er sich und wird nach der Geburt hinzugefügt, damit man trotzdem insgesamt 14 Wochen Mutterschutz beanspruchen kann.
Bei Mehrlingen und Frühgeburten verlängert sich der Mutterschutz nach der Geburt auf zwölf Wochen. Um das Mutterschaftsgeld beantragen zu können, muss der Arzt die sogenannte Geburtsterminbescheinigung ausstellen. Bis vor kurzem konnte diese Bescheinigung erst ab der 33. Schwangerschaftswoche ausgestellt werden, heute gibt es diese Frist nicht mehr. Sie erhalten eine „Ausfertigung für die Krankenkasse“ sowie eine „Ausfertigung für die Versicherte“, die man beispielsweise beim Arbeitgeber einreichen kann.

Sobald man die Geburtsterminbescheinigung vorliegt, schickt man diese und die Gehaltsbescheinigung an die Krankenkasse. Auch Selbstständige die über die Künstlersozialkasse freiwillig gesetzlich versichert sind bzw. einen gesetzlichen Krankengeldanspruch haben, können Mutterschaftsgeld beziehen.

Auch sie schicken die Geburtsterminbescheinigung an die Krankenkasse, die anschließend wie bei Angestellten die Höhe des Mutterschaftsgeldes berechnet. Nach der Entbindung schickt man nur noch die Geburtsbescheinigung mit dem Vermerk „Mutterschaftshilfe“ an die Krankenkasse.

Vaterschaftsanerkennung

Sind die Eltern des neuen Erdenbürgers nicht miteinander verheiratet, möchten aber als Familie zusammenleben, dann sollte der werdende Vater rechtzeitig die Vaterschaftsanerkennung ins Rollen bringen. Um die Vaterschaft anzuerkennen, spricht man beim zuständigen Jugend- oder Standesamt vor. Erhält man das notwendige Dokument, kann der Vater direkt nach der Geburt in die Geburtsurkunde eingetragen werden – ein gutes Gefühl. Um die Vaterschaft anzuerkennen, benötigen die Behörden den Personalausweise beider Eltern, die Geburtsurkunde des Vaters sowie den Mutterpass. Möchten die unverheirateten Eltern sich auch das Sorgerecht teilen, kann man auch frühzeitig die Sorgerechtserklärung beim Jugendamt abgeben. Beide Erklärungen können auch nach der Geburt abgegeben werden.

Wer, wann und wie? Elternzeit planen!

Die Elternzeit muss beim Arbeitgeber spätestens sieben Wochen vor dem Beginn schriftlich angemeldet werden. Insgesamt steht den beiden Elternteilen max. drei Jahre Elternzeit zur Verfügung, die sie auch gleichzeitig in Anspruch nehmen dürfen. Gleichzeitig darf jeder Elternteil während der Elternzeit bis zu 30 Wochenstunden in Teilzeit arbeiten. Für einen reibungslosen Ablauf lohnt es sich rechtzeitig gemeinsam darüber zu beraten, wer wann in Elternzeit geht.

Ab 32. SSW: Elterngeldantrag vorbereiten

Eine der schwierigsten bürokratischen Hürden ist der Antrag auf Elterngeld. Hiermit sollte man sich rechtzeitig auseinandersetzen, wenn die Nerven und die Anspannung kurz vor der Geburt es noch zulassen. Die Anträge können erst mit dem Vorliegen der Geburtsurkunde bzw. bis zu drei Monate nach der Entbindung bei der zuständigen Elterngeldstelle eingereicht werden – die nötigen Unterlagen kann man jedoch vorab zusammenstellen.

Unterlagen für Elterngeldanträge

Auf einen Blick:

  • Von beiden Elternteilen unterschriebener Antrag auf Elterngeld
  • Geburtsbescheinigung des Kindes im Original mit Verwendungszweck „Elterngeld“
  • Bescheinigung der Krankenkasse über den Bezug von Mutterschaftsgeld nach der Geburt
  • Bescheinigung des Arbeitgebers über Zuschuss zum Mutterschaftsgeld nach der Geburt
  • Einkommensnachweise wie Lohn- oder Gehaltsabrechnungen für die letzten zwölf Monate vor der Geburt bzw. vor dem Mutterschutz bei Arbeitnehmern, Steuerbescheid für den letzten abgeschlossenen Veranlagungszeitraum vor der Geburt bei Selbstständigen
  • Arbeitszeitbestätigung durch den Arbeitgeber bei Teilzeitarbeit im Elterngeld-Bezugszeitraum
  • Erklärung über die Arbeitszeit bei selbständiger Arbeit im Bezugszeitraum

Seit dem Juli 2015 gibt es das ElterngeldPlus. Neu: Der Bezug lässt sich nun bei halber Bezugshöhe auf 28 Monate verlängern. Es werden dann minimal 150 Euro und maximal 900 Euro monatlich ausgezahlt. Beim klassischen Basiselterngeld können die Eltern die gewährten 14 Monate unter sich aufteilen. Hier wird ein Elterngeld zwischen 300 und 1800 Euro pro Monat gewährt.

Die Berechnungsgrundlage ist in beiden Fällen der Nettoverdienst vor der Geburt des Elternteils, der das Elterngeld in Anspruch nimmt. Auch Selbstständige können Elterngeld beantragen. Als Bemessungsgrundlage dienen dann die Einkünfte aus dem vergangenen Kalenderjahr, nicht die zwölf Monate vor der Geburt.

Ab 35. SSW: Kindergeldantrag vorbereiten

Leichter als das Elterngeld kann man das Kindergeld beantragen. Der zweiseitige Antrag kann bereits vor der Geburt vorbereitet werden. Zum Einreichen des Antrages benötigt man nur die Geburtsurkunde, die man gemeinsame an die zuständige Familienkasse schickt.

Ab 36. SSW: Antrag für Geburtsurkunde vorbereiten

Erst mit der Ausstellung der Geburtsurkunde wird aus einem kleinen Baby auch ein Bürger. Kindergeld, Elterngeld und die Krankenversicherungskarte: Um finanzielle Unterstützung zu erhalten, muss die Geburtsurkunde vorgelegt werden. Das Krankenhaus, in der die Geburt stattgefunden hat, muss die Geburt des Kindes dem zuständigen Standesamt melden, womit das Kind im Melderegister verzeichnet wird.

Eltern müssen das Kind jedoch zusätzlich innerhalb von einer Woche nach der Geburt anmelden, um die Geburtsurkunde zu erhalten. Viele Kliniken bieten den frischgebackenen Eltern die Anmeldung vor Ort an. Dann muss die Geburtsurkunde nur noch im zuständigen Standesamt abgeholt werden. Wer nun bereits alle notwendigen Unterlagen bereitliegen hat, spart sich in dieser spannenden Zeit viel Stress.

Benötigte Unterlagen für die Geburtsurkunde

Verheiratete Eltern:

  • Geburtsbescheinigung der Klinik
  • Heiratsurkunde

Nicht verheiratete Eltern:

  • Personalausweis und Geburtsurkunde Mutter
  • Vaterschaftsanerkennung/Sorgerechtsbescheinigung

Ihre Checkliste für die Erledigungen und Behördengänge

Vor der Geburt

  • Ab 12. SSW: Arbeitgeber informieren
  • Ab 30. SSW: Mutterschaftsgeld beantragen
  • Ab 30 SSW: Vaterschaftsanerkennung anmelden
  • Ab 32. SSW: Elterngeldantrag vorbereiten
  • Ab 35. SSW: Kindergeldantrag vorbereiten
  • Ab 36. SSW: Antrag für Geburtsurkunde vorbereiten

Geburt: Herzlichen Glückwunsch

Nach der Entbindung:

  • Geburtsurkunde beim zuständigen Standesamt abholen
  • Kindergeldantrag mit Geburtsurkunde abschicken
  • Kind beim Einwohnermeldeamt anmelden: Benötigt werden die Geburtsurkunde, ein gültiger Personalausweis und bei unehelichen Kindern die Vaterschaftsanerkennung
  • Elterngeldantrag mit Geburtsurkunde abschicken
  • Innerhalb von zwei Monaten Anmeldung bei der Krankenversicherung

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