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Unverheiratet und kinderlos: Kinderwunschbehandlung wird jetzt unterstützt

Seit dem 7. Januar 2016 erhalten nun auch unverheiratete Paare eine finanzielle Unterstützung für eine Kinderwunschbehandlung. Damit entspricht das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) den aktuellen Entwicklungen, die viele Familien ohne Trauschein zusammenleben lassen.

Kinderwunschbehandlung ab 2016 für alle Paare

„Der Kinderwunsch von Eltern darf nicht am Geld scheitern. Deshalb müssen wir Paare mit unerfülltem Kinderwunsch unterstützen – egal, ob sie verheiratet sind oder nicht. Es ist nicht mehr zeitgemäß, unverheiratete Paare mit unerfülltem Kinderwunsch anders zu behandeln als Verheiratete“, erklärt Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig.

2012 wurde vom BMFSFJ die Bundesinitiative „Hilfe und Unterstützung bei ungewollter Kinderlosigkeit“ ins Leben gerufen, auf die zum 1. April die in Kraft getretene „Richtlinie des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion“ folgte. Seither war es für verheiratete Paare möglich, eine finanzielle Spritze bei einer Kinderwunschbehandlung zu erhalten.

Seit dem 7. Januar 2016 können im Rahmen der Bundesförderrichtlinie zur „Unterstützung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion“ auch nicht-verheiratete Paare eine Unterstützung erfahren. Eine Ursache für diesen Wandel sind auch die Ergebnisse einer sozialwissenschaftlichen Milieuuntersuchung, die zeigte, dass mit 38 Prozent der Anteil der ungewollten Kinderlosigkeit unter nicht –verheirateten Paaren doppelt so hoch ist wie der Anteil bei den verheirateten Paaren (19 Prozent).

Wie hoch ist die Finanzierung?

Die ersten drei Behandlungen bei einem Kinderwunsch von Ehepaaren werden von der Krankenkasse bezuschusst. Sie beteiligt sich mit bis zu 50 Prozent der Gesamtkosten der Behandlung. Die finanzielle Unterstützung durch den Bund bezieht sich deshalb bei allen vier möglichen Versuchen auf den verbleibenden „Eigenanteil“ in Höhe von bis zu 25 Prozent.
Paare in nichtehelichen Lebensgemeinschaften erhalten weiterhin keine Unterstützung durch die Krankenkasse, weshalb sich hier die Bundeszuwendungen anders berechnen. Für die erste bis dritte Behandlung erhalten nicht-verheiratete Paare mit einem Kinderwunsch Zuwendungen in Höhe von bis zu 12,5 Prozent und für die vierte Behandlung in Höhe von bis zu 25 Prozent des Selbstkostenanteils.

Voraussetzungen für eine finanzielle Unterstützung

Wie auch bei verheirateten Paaren gibt es einige Voraussetzungen, die man als unverheiratetes Paar für eine Kinderwunschbehandlung erfüllen muss:

  • Hauptwohnsitz im Bundesgebiet
  • Das Wohnsitzbundesland muss sich mit einem eigenen Landesförderprogramm finanziell an der Umsetzung der Bundesförderrichtlinie beteiligen (momentan Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Berlin (Stand Januar 2016))
  • Die Kinderwunschbehandlung muss im Wohnsitzbundesland stattfinden
  • Es werden IVF-Behandlungen (In-Vitro-Fertilisation) oder ICSI-Behandlungen (Intrazytoplasmatische Spermieninjektion) unterstützt
  • Es gilt eine Altersbegrenzung: Frauen müssen zwischen 25 und 40 alt sein, Männer zwischen 25 und 50 Jahre

Mehr Informationen gibt es unter www.informationsportal-kinderwunsch.de

Die BKK VBU setzt sich stark ein!

Auch die BKK VBU macht sich für den Zuschuss zur Kinderwunschbehandlung für Unverheiratete stark und klagte bereits in 2015. Erfahren Sie hier mehr über die Zuschüsse der Krankenkasse.


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