Eine Schiedsstelle, die zwischen den Hebammenvertreterinnen und den Gesetzlichen Krankenkassen vermitteln sollte, hat Anfang September in Berlin weitreichende Einschnitte in die Berufsausübung von freiberuflichen Hebammen beschlossen.
Nach Entscheidung der Schiedsstelle befürchtet der Deutsche Hebammenverband (DHV) gravierende Auswirkungen auf die geburtshilfliche Versorgung von Frauen in Deutschland.
Einschränkungen bei der Abrechnug von Leistungen
Beleghebammen haben ab 2018 Einschränkungen bei der Abrechnung von Leistungen. Zukünftig sollen sie nur noch die Betreuung von zwei Frauen gleichzeitig abrechnen können, ungeachtet der aktuellen personellen Situation in der jeweiligen Klinik.
Sie verantworten jedoch zwanzig Prozent der Geburtshilfe in Deutschland. Der Deutsche Hebammenverband e.V. (DHV) befürchtet, dass Beleghebammen aus der Geburtshilfe aussteigen werden und damit Engpässe entstehen. Die aufsuchende Wochenbettbetreuung wird durch ambulante Betreuung ergänzt. Damit wird die in Deutschland einmalige Wochenbettbetreuung von Frauen nach der Geburt zu Hause ausgehöhlt.
Eine durchschnittliche Erhöhung der Vergütung für freiberufliche Hebammenleistungen von 17 Prozent tritt in Kraft. Allerding gibt es bis 2020 keine weiteren Steigerungen. Da die Grundvergütung von Hebammen bisher schon immer zu gering war, hat diese Erhöhung nach Meinung des DHV zu wenig Wirkung.
„Wir befürchten, dass die Entscheidung der Schiedsstelle gravierende Auswirkungen auf die geburtshilfliche Versorgung von Frauen in Deutschland haben werden“, so Martina Klenk, Präsidentin des DHV. „Es gibt massive Einschnitte in unsere Berufsausübung ohne die Rahmenbedingungen wie beispielsweise genügend Personal anzupassen. Eine gute Qualität in der Geburtshilfe erreichen wir mit ausreichend Hebammen, nicht mit weniger Leistung durch Hebammen“, meint die DHV-Präsidentin Klenk.
Der DHV fordert seit Jahren eine Eins-zu-eins-Betreuung während der Geburt.
Diese intensive Betreuung ist jedoch nur mit mehr Hebammen erreichbar. “ Wir fragen uns: Wo sollen die Hebammen herkommen? Die neuen Bestimmungen bedeuten keine Qualitätssteigerung und sind kein Anreiz für Hebammen, in die Geburtshilfe zu gehen oder zurückzukehren“, betont Klenk. Bereits seit Jahren gibt es einen Rückzug von immer mehr Hebammen aus der freiberuflichen Geburtshilfe aufgrund der schlechten Rahmenbedingungen.
Der Beschluss der Schiedsstelle gilt rückwirkend zum 15. Juli 2017. Die Strukturveränderung im Bereich der Beleghebammentätigkeit muss umgesetzt werden bis zum 1. Januar 2018.
Über den Deutschen Hebammenverband e.V. (DHV)
Der Deutsche Hebammenverband e.V. (DHV) ist der größte Hebammenberufsverband in Deutschland und setzt sich aus 16 Landesverbänden mit über 19.500 Mitgliedern zusammen. Er vertritt die Interessen aller Hebammen. Im DHV sind angestellte und freiberufliche Hebammen, Lehrerinnen für Hebammenwesen, Hebammenwissenschaftlerinnen, Hebammen in den frühen Hilfen, hebammengeleitete Einrichtungen sowie Hebammenschülerinnen und Studierende vertreten.
Über die berufliche Interessenvertretung hinaus ist eine gute medizinische und soziale Betreuung der Frauen und ihrer Kinder vom Beginn der Schwangerschaft bis zum Ende der Stillzeit ein zentrales Anliegen des Verbandes. Als Mitglied in der European Midwives Association (EMA), im Network of European Midwifery Regulators (NEMIR) und in der International Confederation of Midwives (ICM) setzt er sich auch auf europäischer und internationaler Ebene für die Stärkung der Hebammenarbeit sowie die Gesundheit von Frauen und ihren Familien ein.