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Reform des Mutterschutzgesetztes: Das ändert sich

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Mutterschutz ReformSeit mehr als 60 Jahren gilt das Mutterschutzgesetz, das werdende und frischgebackene Mütter vor allem einen besonderen Schutz am Arbeitsplatz. Nun wird das in die Jahre gekommene Regelwerk reformiert. Zu den herausragenden Änderungen des Mutterschutzgesetzes gehört, dass nun auch Schülerinnen, Praktikantinnen und Studentinnen ein Anrecht auf den Mutterschutz haben sollen. Diese Personengruppe hat nun die Wahl, ob sie während der Mutterschutzzeit Klausuren, Prüfungen, Hausarbeiten oder Pflichtveranstaltungen besuchen bzw. absolvieren möchten. Entscheiden sie sich dagegen, dürfen für sie daraus keine Nachteile entstehen.

Das sind die wichtigsten Änderungen des Mutterschutzgesetzes:

  • Der Mutterschutz gilt nun auch für Studentinnen und Schülerinnen.
  • Der Mutterschutz nach Geburt verlängert sich bei der Geburt eines behinderten Kindes von acht auf zwölf Wochen.
  • Der Kündigungsschutz innerhalb des Mutterschutzes gilt auch für Frauen, die nach der zwölften Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erlitten haben.
  • Zukünftig gelten die Mutterschutzbestimmungen auch für Frauen in arbeitnehmerähnlichen Tätigkeiten. Dazu gehören selbständige Geschäftsführerinnen, Bundesbeamtinnen, Bundesrichterinnen und Soldatinnen sowie Landesbeamtinnen und Landesrichterinnen.
  • Frauen dürfen nun auch auf freiwilliger Basis zwischen 20 und 22 Uhr arbeiten. Grundsätzlich soll es nun für Schwangere auch möglich sein, an Sonn- und Feiertagen arbeiten zu gehen.
  • Ein Beschäftigungsverbot soll nur noch in enger Absprache mit der Schwangeren ausgesprochen werden, so dass die Frauen ein Mitspracherecht haben, bis wann sie sich selbst zutrauen, ihrer Tätigkeit nachzugehen.

Von Experten wurde eine Reform des Mutterschutzgesetztes begrüßt, da die aktuelle Fassung aus dem Jahr 1952 stammt. „Der Mutterschutz ist wichtig für Mütter und Babys. Alle Mütter sollten ihn erhalten. Mit dieser Reform passen wir den Mutterschutz an die heutigen Realitäten an. Das Gesetz war veraltet – wir bringen es auf die Höhe der Zeit“, so Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig. Nun muss der Bundestag der Mutterschutzgesetz-Reform noch zustimmen. Weitere wichtige Fakten zum Mutterschutz finden sich hier.


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