Die Bertelsmann-Studie schlägt ein Teilhabegeld für Kinder vor um Kinderarmut zu bekämpfen. Aktivisten für Alleinerziehende schlagen gar eine Grundsicherung von 619 EURO pro Monat für alle Kinder vor – unabhängig ob die Eltern arbeiten oder nicht.
Ist das sinnvoll, ist das effektiv, ist das gerecht gegenüber berufstätigen Eltern, gegenüber Unterhaltspflichtigen, denen vielfach am Monatsende nicht mehr bleibt als Hartz IV Beziehern? Fragen sozialer Gerechtigkeit beschäftigen alle Menschen: Wie viel Solidarität ist notwendig? Wie viel Eigeninitiative der betroffenen Eltern und Kinder muss eingefordert werden?
Brennpunkt soziale Gerechtigkeit
Spätestens nach der Scheidung reicht in den meisten Fällen das Gehalt eines Verdieners nicht um zwei Haushalte zu finanzieren. „In der großen Mehrheit der Fälle müssen Vater und Mutter nach der Trennung arbeiten um Armut und damit einhergehend Kinderarmut zu vermeiden. Der Schlüssel zur Vermeidung von Armut ist die Berufstätigkeit auch der Mutter“, stellt der ISUV-Vorsitzende, Rechtsanwalt Klaus Zimmer fest.
Diese Auffassung wird von der Bertelsmann Studie gestützt. Die Studie belegt: Kinderarmut ist Elternarmut, Kinder sind deswegen arm, weil ihre Eltern nicht oder zu wenig arbeiten und nichts oder schlecht verdienen. Armut von Familien hängt entscheidend davon ab, ob Mütter auch berufstätig sind. Familien mit einem „Ernährer“ sind auch schon vor der Scheidung mit Armut konfrontiert. Entsprechend schafft dann eine Trennung/Scheidung zwei Sozialfälle, somit sind auch die Kinder arm. „Wir unterstützen die Forderung der Studie: alleinerziehenden Müttern und Vätern muss es erleichtert werden arbeiten zu gehen“, fordert der ISUV-Vorsitzende. Deswegen fordert der Verband einen Ausbau der Betreuung „von der KITA bis zur Hausaufgabenbetreuung“, Förderung der Berufstätigkeit von Müttern und Vätern, flexible Arbeitszeiten, Möglichkeiten für Home-Office, Fortbildung.
Es ist gerade nach Trennung und Scheidung eine notwendige die Berufstätigkeit fördernde Struktur, wenn sich Eltern die Betreuung der Kinder teilen. „Wer Kinderarmut bekämpfen will, muss Eltern unterstützen, damit sie getrennt, aber gemeinsam erziehen’. Gefördert wird gegenwärtig ’Alleinerziehen’. Das ist nicht zielführend, denn mit ’Alleinerziehen’ kommen Betroffene nur ausnahmsweise aus der Armut. Auch das zeigt die Bertelsmann Studie“, stellt ISUV-Pressesprecher Josef Linsler fest.
Laut Studie wachsen in Familien mit einem Elternteil beinahe alle Kinder (96 Prozent) in dauerhaften oder wiederkehrenden Armutslagen auf, wenn die Mutter nicht arbeitet. Bei stabiler Teilzeitbeschäftigung der Mutter sinkt der Anteil auf 20 Prozent, wobei weitere 40 Prozent der Kinder zumindest zeitweise Armutserfahrungen erleben. Arbeitet die Mutter über einen längeren Zeitraum Vollzeit, werden 16 Prozent der Kinder zeitweise mit Armut konfrontiert. In den meisten Fällen gelingt es aber, diese Erfahrung nicht dauerhaft werden zu lassen.
Die Bertelsmann Studie wirft auch die Frage von sozialer Gerechtigkeit, von Solidarität und Eigeninitiative auf. Es geht um Ausgewogenheit von Solidarität und Eigeninitiative, die das Grundgesetz fordert. Zentrale Forderung der Studie ist ein „Teilhabegeld“ für alle Kinder, in dem alle sozialstaatlichen Leistungen gebündelt sind. Gruppierungen der „Alleinerziehenden“ fordern für alle Kinder eine „Grundsicherung in Höhe von 619 EURO im Monat“ – unabhängig ob die Eltern berufstätig sind oder nicht.
Eine Bündelung der bestehenden Leistungen für Kinder kann sinnvoll sein, wenn dadurch „Verwaltungskosten eingespart werden“ können. „Ob Grundsicherung oder Teilhabegeld, damit wird die Solidarität überstrapaziert.
Soziale Unterschiede dürfen durch Sozialleistungen nicht so nivelliert werden, dass kein Anreiz mehr für Berufstätigkeit der Eltern besteht. Es kann nicht sein, dass man Familie gleichsam selbstverständlich auf Kosten der Steuerzahler/Innen installiert und lebt“, kritisiert Linsler und ergänzt: „Sehr sinnvoll sind Leistungen, die Kinder direkt erreichen, ihren Leistungswillen motivieren und sie aktivieren, wie Hausaufgabenbetreuung, Nachhilfe, sportliche Aktivitäten, musische Aktivitäten, die nur bei regelmäßiger Präsenz abgerufen werden können.
“ISUV kritisiert, dass die Studie die Situation von Unterhaltszahlern/Innen ausblendet, denn das sei die andere Seite von ’Alleinerziehen’, der andere Elternteil. „Unterhaltspflichtige werden einfach ausgeblendet, stehen nicht im Fokus – und wenn dann negativ“, kritisiert Linsler. Fakt ist, sie sind voll berufstätig, sie zahlen Monat für Monat Unterhalt, sie – insbesondere nichteheliche Väter – werden vielfach beim Umgang gezielt ausgebremst, sie wollen mitbetreuen und sie könnten somit die Situation vieler Alleinerziehender entlasten. „Man muss sie nur lassen, sie unterstützen. Vielen von ihnen bleibt am Monatsende nur der Selbstbehalt, also 1080 EURO – und immer öfter wird der auch noch unterschritten“, kritisiert Pressesprecher Josef Linsler und fragt: „Wie kann es sein, dass nichtberufstätige Elternteile ständig Solidarität – mehr Geld von der Allgemeinheit – einfordern und breite Unterstützung finden, während voll berufstätigen Unterhaltszahlern/Innen diese Solidarität versagt wird?Wo bleibt das Lohnabstandsgebot? “
Hartz-IV-Empfänger/Innen erhalten im Schnitt 840 EURO inklusive Mietkosten. Sie können 100 EURO hinzuverdienen, die nicht angerechnet werden. Weiterer Hinzuverdienst wird zu 20 Prozent auf die Leistungen angerechnet.
Laut Bundesagentur für Arbeit sind inzwischen über 2 Millionen Kinder/Jugendliche und entsprechend ein Elternteil oder beide Eltern auf Hartz IV Leistungen angewiesen. Mehr als ein Viertel der Kinder kommt aus dem Ausland, dieser Anteil wird weiter erheblich ansteigen. Es ist notwendig Eltern, die Hartz IV beziehen, mit flexiblen fordernd nachhaltigen Programmen an die Berufstätigkeit heranzuführen, zu fördern und zu fordern, nicht einfach mit Hartz IV ruhigzustellen. Fakt sei, hebt Linsler hervor: „Hartz IV – auch wenn es immer mehr angehoben wird – ist keine Lösung weder für Kinder und erst recht nicht für Eltern. Aber auch auf Dauer von den Kommunen nicht bezahlbar, ohne dass andere Leistungen für die Allgemeinheit eingeschränkt werden müssen.“
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