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Finanzielle Entlastungen für Familien – was euch zusteht
Gerade für junge Familien können die finanziellen Belastungen rund um Schwangerschaft, Geburt und Kinderbetreuung herausfordernd sein. Glücklicherweise gibt es in Deutschland eine Reihe staatlicher Unterstützungsangebote, die Familien finanziell entlasten und gezielt fördern. Wir geben euch einen Überblick über wichtige Leistungen – vom Kindergeld bis zum Kinderfreibetrag.
Kindergeld – monatliche Unterstützung ab der Geburt
Das Kindergeld ist wohl die bekannteste Familienleistung. Es wird monatlich gezahlt – unabhängig vom Einkommen – und beträgt aktuell (Stand 2025) 250 Euro pro Kind. Anspruch besteht grundsätzlich ab der Geburt bis zum 18. Lebensjahr des Kindes. Wenn das Kind sich in einer Schul- oder Berufsausbildung bzw. einem Studium befindet, kann Kindergeld sogar bis zum 25. Lebensjahr gezahlt werden. Bei arbeitsuchenden Jugendlichen gilt eine Grenze bis zum 21. Lebensjahr.
Kinderfreibetrag – Steuervorteil für Eltern
Eltern können alternativ oder ergänzend zum Kindergeld auch vom Kinderfreibetrag profitieren. Dieser Steuerfreibetrag wirkt sich bei gutem Einkommen positiv auf die Steuerlast aus – das Finanzamt prüft im Rahmen des sogenannten Günstigervergleichs automatisch, ob der Freibetrag oder das Kindergeld finanziell günstiger ist.
Mehr Infos zu Berechnung und Voraussetzungen gibt es hier: Kinderfreibetrag einfach erklärt
Elterngeld und ElterngeldPlus
Das Elterngeld fängt Einkommensverluste nach der Geburt ab und gibt Eltern die Möglichkeit, sich in den ersten Monaten voll auf ihr Baby zu konzentrieren. Je nach Modell (Basis-Elterngeld oder ElterngeldPlus) kann die Leistung auf bis zu 28 Monate aufgeteilt werden. Das Elterngeld liegt in der Regel bei 65 % des wegfallenden Nettoeinkommens, mindestens aber bei 300 Euro und höchstens bei 1.800 Euro monatlich.
Elternzeit – Recht auf Auszeit
Unabhängig vom Elterngeld haben Eltern das Recht auf Elternzeit – bis zu drei Jahre pro Kind. Während dieser Zeit ist man von der Arbeit freigestellt, der Arbeitsplatz bleibt aber erhalten. Die Elternzeit kann flexibel zwischen den Eltern aufgeteilt werden.
Kinderzuschlag
Für Familien mit kleinem Einkommen gibt es zusätzlich den Kinderzuschlag. Er beträgt bis zu 292 Euro pro Kind und soll verhindern, dass Familien in den Bezug von Bürgergeld rutschen. Wer Kinderzuschlag erhält, hat außerdem Anspruch auf weitere Leistungen wie das Bildungspaket.
Steuerliche Vorteile und Familienbonus
Neben dem Kinderfreibetrag profitieren Familien steuerlich unter anderem vom Entlastungsbetrag für Alleinerziehende oder der steuerlichen Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten. Auch im Rahmen von Entlastungspaketen wie dem Inflationsausgleich kann es einmalige Boni geben.
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