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Die Auslandsadoption

Auslandsadoption ist die Adoption eines Kindes aus dem Ausland. Zum Schutz vor Missbrauch wie Erpressung, Kinderhandel und Korruption gibt es das „Haager Übereinkommen über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption“ vom 29. Mai 1993, dem die Bundesrepublik Deutschland zum 1. März 2002 als Vertragsstaat beitrat. Das aus diesem Abkommen abgeleitete Gesetz enthält auch Regelungen für nationale Adoptionen und internationale Adoptionen aus Nichtvertragsstaaten.

Vermittlungsstellen für Auslandsadoptionen sind die Zentralen Adoptionsstellen der Landesjugendämter, Jugendämter mit besonderer Zulassung sowie die für die internationale Adoption zugelassenen Vermittlungsstellen freier Träger meist ausländische Organisationen, Vereine oder anerkannte private Vermittlungsstellen. Adoptionswillige deutsche Staatsangehörige im Ausland können von der Bundeszentrale für Auslandsadoption eine Bescheinigung über die rechtliche Befähigung zur Adoption nach deutschem Recht erhalten, wenn dies dort verlangt wird. Dies ist aber keine Adoptionseignungsbescheinigung.

Nach dem Gesetz ist zwingend die Beteiligung einer in Deutschland zugelassenen Auslandsadoptionsvermittlungsstelle am Verfahren vorgeschrieben!

Wie adoptiert man im Ausland?
Wenn man die Absicht hat, ein Kind im Ausland zu adoptieren, ist es der sicherste Weg, sich nach der erfolgten Überprüfung durch das zuständige Jugendamt an einen Verein oder eine der anerkannten Agenturen zu wenden. Häufig werden Bewerber dort allerdings nur akzeptiert, wenn sie sich nicht zu speziell festlegen, z. B. auf Geschlecht und Herkunftsland. Besser ist es also, sich z. B. ein Kind bis zu drei Jahren aus Südamerika zu wünschen. Es gibt Vereine, die sich auf einzelne Länder spezialisiert haben. Da sich die Aussichten und Bedingungen in den Ländern ändern, können sich auch schnell die Vereine ändern. Über seriöse Anbieter informiert die Bundeszentrale für Auslandsadoption, Adenauerallee 99–103, 53113 Bonn.

Die Selbstbeschaffungsadoption
An der vorgeschriebenen Adoptionspraxis aus dem Ausland vorbei geht die so genannte Selbstbeschaffungsadoptionen. In der Praxis haben die Behörden bei solchen meist keine Handhabe, weil eine Gesetzeslücke besteht. So können deutsche Eltern, die ihr Kind im Ausland unter Umgehung aller deutschen Stellen adoptiert haben, mit einer nachträglichen Anerkennung durch deutsche Gerichte rechnen. Einzige Bedingung ist die Genehmigung der Adoption durch ein Gericht im Heimatland des Kindes. Solche Privatadoptionen sind beispielsweise in Russland oder in den Vereinigten Staaten möglich.

In der Regel ist eine Auslandsadoption der einfachere Weg für Paare, die auf biologischem Weg keine Kinder bekommen können, ihren Kinderwunsch zu erfüllen. Ein Verfahren dauert von der Kontaktaufnahme bei einer Auslandsvermittlungsstelle bis zum gerichtlichen Abschluss 2–5 Jahre und ist nicht nur wegen der Dauer eine besondere Belastung.

Wie hoch sind die Kosten einer Adoption im Ausland?
Die Kosten im Inland sind zu vernachlässigen (ca. 200 €). Im Gegensatz dazu ist der Betrag für eine Auslandsadoption um ein vielfaches höher. Wie hoch, hängt vom Einzelfall, vom jeweiligen Land (Anwalt in Deutschland, Kosten für Flüge, dortigen Aufenthalt, dortiger Anwalt, dortiges Gericht, Vermittlungsgebühr, usw.) ab. Die Kosten bei den Agenturen kann man direkt erfragen oder sich an Leute aus der Kontaktbörse wenden, die erfolgreich adoptiert haben und Hilfestellung anbieten.

Zu den Preisen einer Auslandsadoption können die Zentralen Adoptionsstellen der Landesjugendämter sowie die Adoptionsvermittlungsstellen in freier Trägerschaft nähere Auskünfte erteilen:
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen, Jugend (Stand: 6.9.14)

Wer sind die anerkannten Vermittler?
Der Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg z.B. listet die anerkannten Adoptionsvermittlungsstellen für Kinder aus dem Ausland auf.


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