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Vorsorgeuntersuchungen

Werdende Mütter haben in Deutschland ein gesetzlich verankertes Recht auf Vorsorgeuntersuchungen in der Schwangerschaft. Ein genau festgelegter Ablaufplan zeigt, welche Vorsorgeuntersuchungen zu welchem Termin empfohlen werden. Diese Vorsorgeuntersuchungen werden von der gesetzlichen oder der privaten Krankenkasse übernommen. Weitere Tests und Untersuchungen können von der Mutter auf Selbstkostenbasis zusätzlich in Anspruch genommen werden.

Die gesetzlich empfohlenen Vorsorgeuntersuchungen

Berufstätige Schwangere müssen für alle Vorsorgeuntersuchungen ohne Verdienstausfall von der Arbeit freigestellt werden.

4.-5. Schwangerschaftswoche: Der Schwangerschaftstest
Viele Frauen nutzen einen Schwangerschaftstest aus der Apotheke, wenn sie feststellen, dass ihre Regelblutung ausbleibt, wenn die Brüste spannen oder sich möglicherweise eine morgendliche Übelkeit einstellt. Mittels Ultraschall bestätigt der Frauenarzt/ die Frauenärztin ca. ab der fünften Woche die Schwangerschaft, vorher ist eine Schwangerschaft nur durch einen Bluttest nachweisbar. Rein rechnerisch beginnt die erste Schwangerschaftswoche übrigens mit dem ersten Tag der letzten Periode!

Ab der 5. Schwangerschaftswoche: erste Vorsorgeuntersuchung mit Blutuntersuchungen, Krebsvorsorge, Ausstellen des Mutterpasses
Ab der 5. SSW werden Schwangere alle vier Wochen untersucht und beraten. Die Untersuchungen beinhalten das Wiegen der Schwangeren, um die Gewichtszunahme zu dokumentieren, das Messen des Blutdrucks, eine Urin- und eine Blutuntersuchung, um Infekte und Krankheiten auszuschließen.
Bei der Erstuntersuchung werden zudem Fragen zur Familiengeschichte in Bezug auf Gesundheit, Schwangerschafts- und Geburtsverläufe sowie zu eventuellen früheren Schwangerschaften gestellt. Die gynäkologische Untersuchung, einschließlich einer genitalen Untersuchung zum Ausschluss von Chlamydien (Pilzinfektion), gehört ebenfalls dazu wie auch ein Test zur Feststellung der Blutgruppe und des Rhesusfaktors. Die Krebsvorsorge bezieht sich auf den Gebärmutterhals. Alle Ergebnisse werden im Mutterpass eingetragen, der ein wichtiger Begleiter der werdenden Mutter ist.

9.-12. Schwangerschaftswoche: Vorsorgeuntersuchung und erster Ultraschall
Drei Ultraschalluntersuchungen sind während der Schwangerschaft vorgesehen, um die Entwicklung des Babys zu beurteilen. Zwischen der 9. und 12. SSW wird die Größe des Babys (Scheitel-Steiß-Länge) gemessen und der Entbindungstermin berechnet, falls das Datum des Eisprungs nicht sicher bekannt ist. Außerdem kann der Frauenarzt/ die Frauenärztin sehen, ob es sich um eine Mehrlingsschwangerschaft handelt.

13. Schwangerschaftswoche: evtl. Ersttrimester-Screening
Wenn die Schwangere es wünscht, kann in der 13. SSW ein Ersttrimester-Screening zur Ausschluss einer Chromosomenstörung wie Trisomie 21 (Down Syndrom) durchgeführt werden. Dabei werden die Nackenfalte des Kindes bei einer speziellen Ultraschalluntersuchung gemessen und zwei Blutwerte bestimmt.

Alternativ kann man mittels DNA-Bluttest oder „Harmony-Test“ das Risiko der Trisomie 21 bestimmen, diese Tests zahlen die Krankenkassen jedoch meist nicht. Der Harmony-Test ist eine relativ neue Blutuntersuchung, bei der eine Blutprobe der Schwangeren zur Untersuchung in die USA geschickt wird. In den im mütterlichen Blut enthaltenen Erbinformationen des Kindes können Chromosomenstörungen wie Trisomie 13, 18 oder 21 oder Monosomie X mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit nachgewiesen werden. Die Kosten für diesen Test liegen bei rund 300 Euro.

13.-16. Schwangerschaftswoche: Vorsorgeuntersuchung
Diese allgemeine Vorsorgeuntersuchung enthält: Wiegen, Messen des Bauchumfangs, Messen des Blutdrucks, Urinuntersuchung, Feststellung des Höhenstands der Gebärmutter, Kontrolle der kindlichen Herztöne und die Beurteilung der Lage des Kindes.

16.-17. Schwangerschaftswoche: Amniozentese, falls notwendig
Eine Amniozentese (Fruchtwasserpunktion) ist angezeigt, wenn das Risiko einer Chromosomenstörung erhöht ist. Das Fruchtwasser enthält Zellen des Kindes, die per Punktion entnommen und im Labor untersucht werden können. Eine Amniozentese wird zum Beispiel durchgeführt, wenn das Ersttrimester-Screening auffällig war oder es genetische Vorbelastungen in der Familie gibt.

17.-19. Schwangerschaftswoche: Vorsorgeuntersuchung
In diesem Zeitraum führt der Frauenarzt/ die Frauenärztin wieder die oben beschriebenen allgemeinen Untersuchungen durch.

19.-22. Schwangerschaftswoche: Vorsorgeuntersuchung, zweiter Ultraschall, eventuell Feinultraschall
In der 19. bis 22. SSW kann der Frauenarzt/ die Frauenärztin Herz, Lunge, Magen, Blase und Nieren des Babys erkennen und beurteilen. Meist kann die Schwangere zwischen dem normalen Basis-Ultraschall und einem erweiterten Ultraschall mit Organ-Screening wählen. Ab der 15. Schwangerschaftswoche ist das Geschlecht des Kindes erkennbar und kann bei diesem Ultraschall der Mutter auf Wunsch mitgeteilt werden, wenn es vorher noch nicht geschehen ist.

23.-25. Schwangerschaftswoche: Vorsorgeuntersuchung
Siehe oben. Allgemeine Vorsorgeuntersuchungen dürfen auch von Hebammen durchgeführt werden, die zur werdenden Mutter nach Hause kommen.

24.-27. Schwangerschaftswoche: Oraler Glukosetoleranztest
Der orale Glukosetoleranztest dient zur Erkennung eines eventuellen Schwangerschaftsdiabetes, der etwa fünf Prozent aller Schwangeren betrifft. Der Test wird allen Schwangeren empfohlen und ebenfalls von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

26.-28. Schwangerschaftswoche: Vorsorgeuntersuchung
Allgemeine Untersuchungen wie oben beschrieben.

29.-30. Schwangerschaftswoche: Vorsorgeuntersuchung, dritter Ultraschall
In der 29. bis 32. SSW überprüft der Frauenarzt/ die Frauenärztin beim Ultraschall Wachstum und Lage des Babys sowie die Lage der Plazenta und die Fruchtwassermenge. Durch die Messung des Gebärmutterhalses kann eine drohende Frühgeburt frühzeitig erkannt werden.

ab der 32. Schwangerschaftswoche: Blutuntersuchungen (Hepatitis B), CTG (Kardiotokogramm)
Ab der 32. SSW finden die Vorsorgeuntersuchungen alle zwei statt alle vier Wochen statt. Das CTG, an dass die Schwangere meist im Liegen angeschlossen wird, dient zur Messung der Herztöne des Kindes und der Wehentätigkeit der Mutter.

36. Schwangerschaftswoche: eventuell Abstrich auf B-Streptokokken
B-Streptokokken im Vaginal- oder Analbereich können bei der Geburt auf das Baby übertragen werden. Mittels Abstrich lässt sich eine Besiedelung nachweisen. Fällt der Abstrich positiv aus, kann ein Antibiotikum bei der Geburt helfen, eine Infektion des Kindes zu verhindern.

37. Schwangerschaftswoche: Vorsorgeuntersuchung, CTG
Wie oben erklärt.

ab der 40. Schwangerschaftswoche: Alle zwei Tage Vorsorgeuntersuchung mit CTG und Bestimmung der Fruchtwassermenge.

Weitere Tests, die von den Krankenkassen übernommen werden

Um mögliche Risiken noch weiter auszuschließen, führen Ärzte/ Ärztinnen oder Hebammen im Rahmen der Vorsorgeuntersuchungen folgende zusätzliche Tests einmalig durch: Röteln-, Hepatitis- und HIV-Test, Untersuchung auf Syphilis (Lues-Test). Toxoplasmose-Test: Bei einem individuellem Risiko der Schwangeren werden die Kosten von der Krankenkasse übernommen.

Bitte beachten Sie, dass wir hier nur eine allgemeine Übersicht geben können und lassen Sie sich von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin beraten.

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