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Schwanger! Wie sag ich’s meinem Chef?

Wenn sich Nachwuchs ankündigt
Für die meisten Paaren ist die Freude groß, wenn sich endlich der Nachwuchs ankündigt. Neben all den Fragen, wie sich das Leben mit Kind gestalten wird, beschäftigt viele aber auch die Frage: „Wann sage ich es meinem Chef?“ und noch viel wichtiger: „Wie sag ich’s meinem Chef?“

Die erste Frage lässt sich relativ einfach beantworten. Laut Gesetz sind Arbeitnehmerinnen dazu verpflichtet, ihren Arbeitgeber umgehend über die Schwangerschaft zu unterrichten. Es handelt sich bei diesem Gesetz allerdings um eine Soll-Vorschrift. Kein Muss. Es hat aber Vorteile, den Arbeitgeber früh über die Schwangerschaft zu informieren, denn ab diesem Zeitpunkt greift das Mutterschutzgesetz und der Arbeitgeber ist verpflichtet, alle Schutzbestimmungen für die werdende Mutter umzusetzen. Zusätzlich gilt, dass Mitarbeiterinnen im Mutterschutz nicht gekündigt werden kann. Wird von Seiten des Arbeitgebers eine Kündigung ausgesprochen, kann die Arbeitnehmerin noch innerhalb einer Frist von zwei Wochen ihre Schwangerschaft bekannt machen und so die Kündigung verhindern.

Sollten Sie sich dazu entscheiden, die Schwangerschaft erst mit Ablauf des dritten Monats bekannt zu machen, gilt es zu beachten: Die meisten Vorgesetzten schätzen es, wenn sie frühzeitig „im Bilde“ sind, damit sie planen können. Dies ist insbesondere dann sinnvoll, wenn Sie in der Elternzeit Teilzeit arbeiten wollen! Auch nicht verkannt werden sollte der Flurfunk. Besonders dann, wenn beispielsweise die berühmt-berüchtigte Morgenübelkeit auftritt. Sobald die Kolleginnen und Kollegen merken, dass etwas nicht stimmt, beginnt es in der Gerüchteküche zu brodeln. Beugen Sie den Gerüchten vor, indem Sie die/den Vorgesetzte/n selbst informieren. Am Besten lassen Sie sich dafür einen Termin bei Ihrem oder Ihrer Personalverantwortlichen geben, bevor Gerüchte aufkommen können. Ungeeignete Termine sind Montag früh oder Freitag Nachmittag. Wählen Sie einen Termin, der Stressfreiheit garantiert. Und bereiten Sie sich gut vor.

Überlegen Sie sich, wie Sie zum Nutzen des Unternehmens Ihre Arbeit umverteilen können. Zeigen Sie, dass Sie sich Ihrem Arbeitgeber gegenüber auch mit Kind verpflichtet fühlen. Sie kennen Ihre Aufgaben am besten und wissen daher auch am besten, wer Sie vor, während und nach dem Mutterschutz vertreten beziehungsweise unterstützen kann. Bereits im Vorfeld sollten Sie sich mit Ihrem Partner aber auch darüber einig sein, wer wann und wie lange Elternzeit nimmt. Kommt Sie nach der Elternzeit als Teilzeitkraft zurück oder in Vollzeit? Wie wird die Betreuung des Nachwuchses geregelt? Überlegen Sie sich am besten auch eine Backup-Lösung, damit das Kind auch im Falle von Krankheiten betreut ist. Je konkreter die persönliche Planung ist, desto mehr Planungssicherheit erhält auch das Unternehmen.

Anmerkung: Die Aussagen, die zu diesem Zeitpunkt getroffen werden, sind nicht rechtsverbindlich. Wer eine Karriere mit Kind plant, sollte aber so verbindlich wie möglich bleiben.

Hier finden Sie den Leitfaden zum Mutterschutz (PDF) vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.


Verfasser/in: Nicole Beste-Fopma, lob-magazin.de – Eine Zeitschrift für berufstätige Mütter und Väter von berufstätigen Müttern und Vätern.

Schlagworte: Jobguide | Mutterschutz | Beruf | Karriere


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