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Fahrplan durch die Schwangerschaft: Wichtige Termine und Fristen im Überblick
Die Schwangerschaft ist eine aufregende Zeit. Viele Frauen machen sich bereits vor dem positiven Test Gedanken über Entbindung, Stillen und die Kindererziehung. Sobald dann klar ist, dass wirklich ein Kind auf dem Weg ist, gibt es zahlreiche Dinge, auf die werdende Eltern achten müssen. Neben der Ernährung der Mutter in der Schwangerschaft und wichtige Anschaffungen für das Baby sind einige Termine einzuhalten, um eine reibungslose Schwangerschaft und Geburt zu garantieren. Wann was zu erledigen ist, erläutert dieser Beitrag.
Hebamme und Co. bereits frühzeitig suchen
Für viele Frauen ist der erste Weg nach einem Schwangerschaftstest der zum Gynäkologen. Der Arzt oder die Ärztin bestätigt per Ultraschalluntersuchung und Bluttest die Schwangerschaft und klärt, ob es sich um eine Eileiterschwangerschaft handelt und ob das Herz des Kleinen schlägt. Dieser Termin findet meist in der 7. bis 10. Schwangerschaftswoche statt. An diesem Punkt ist sicher, dass die Frau wirklich ein Kind erwartet und die typischen Frühanzeichen wie Übelkeit oder Erbrechen keine Lebensmittelvergiftung sind.
Eine weitere Sache, die bereits im ersten Trimester zu erledigen ist: Die Suche nach einer Hebamme. Hebammen, die die Vor- und Nachsorge werdender Mütter übernehmen, sind in Deutschland mittlerweile rar gesät und dementsprechend früh ausgebucht. Bereits kurz nach dem positiven Schwangerschaftstest ist es also ratsam, sich mit Hebammen in der eigenen Stadt in Verbindung zu setzen. Die Aufgaben einer Hebamme sind vielfältig: Sie begleitet die werdende Mutter bereits in der Schwangerschaft, kann Vorsorgeuntersuchungen übernehmen und gibt allerlei gute Tipps für die bevorstehende Geburt. Nach der Entbindung kommt sie die frisch gebackenen Eltern zu Hause besuchen und übernimmt die Versorgung von Geburtsverletzungen sowie die Neugeborenenpflege. Da die erste U-Untersuchung beim niedergelassenen Kinderarzt in der Regel erst drei bis vier Wochen nach der Geburt stattfindet, sind diese Besuche sinnvoll, um Erkrankungen beim Baby frühzeitig zu erkennen und zu behandeln.
Ebenfalls kurz nach dem positiven Schwangerschaftstest sollte eine werdende Mutter sich mit ihrer Krankenkasse in Verbindung setzen. Je nach Kasse werden unterschiedliche Leistungen in unterschiedlicher Höhe übernommen. Hier gilt es, sich genau zu informieren, welche Untersuchungen und Co. inklusive sind und was die Mutter im Zweifel selbst bezahlen muss.
Tipp: Um keine wichtigen Formalien zu vergessen und immer auf dem Laufenden zu bleiben, kann ein spezieller Schwangerschaftskalender helfen. Darin finden sich alle Termine in chronologischer Reihenfolge. Sobald der voraussichtliche Geburtstermin bekannt ist, kann die werdende Mama hier einen solchen Kalender erstellen und vergisst in Zukunft keine wichtigen Termine.
Wo soll die Entbindung stattfinden?
Nach der 12. Schwangerschaftswoche beginnt das zweite Trimester. Die Wahrscheinlichkeit, dass es zu einer Fehlgeburt kommt, sinkt rapide und die meisten Eltern erzählen nun Freunden, Verwandten und am liebsten der ganzen Welt, dass sie Nachwuchs erwarten. Jetzt ist auch der richtige Zeitpunkt gekommen, um den Arbeitgeber über die Schwangerschaft zu informieren. Denn sobald der Arbeitgeber diese Information erhalten hat, unterliegt das Arbeitsverhältnis dem Mutterschutzgesetz und die werdende Mutter ist nicht mehr kündbar. Wer allerdings beispielsweise als Altenpflegerin oder Friseurin arbeitet, sollte den Arbeitgeber bereits informieren, sobald die Schwangerschaft bestätigt ist. Hier kann es notwendig sein, dass der Gynäkologe bereits frühzeitig ein Beschäftigungsverbot ausspricht.
Ein weiterer Punkt, mit dem sich Eltern im zweiten Trimester häufig beschäftigen, ist der Ort, an dem entbunden werden soll. Nach wie vor kommen die meisten Kinder in Deutschland in einem klassischen Krankenhaus zur Welt. Immer mehr Eltern entscheiden sich jedoch für eine Geburt im Geburtshaus oder eine Hausgeburt. Hier ist es umso wichtiger, frühzeitig vorstellig zu werden, da die wenigen Plätze in Geburtshäusern sehr begehrt sind. Viele Kranken- und Geburtshäuser bieten Informationsabende für werdende Eltern an. Hier können Mama und Papa sich anschauen, wie die Kreißsäle aussehen und ob sie sich in der Klinik oder dem Geburtshaus wohlfühlen.
Tipp: Wenn sich die Mama für eine Entbindungsklinik entschieden hat, sollte sie ab der 30. Woche dort auch bereits eine Anmeldung zur Geburt vornehmen. Diese ist nicht verpflichtend, erspart aber bei der Geburt selbst viel Stress.
In manchen deutschen Regionen ist es so, dass Kinderärzte notorisch ausgelastet sind. Es kann also ratsam sein, sich bereits in der Schwangerschaft bei einem Arzt anzumelden. Denn er ist dafür zuständig, die nachgeburtlichen Vorsorgeuntersuchungen durchzuführen. Meist reicht ein kurzer Anruf, um einen Platz sicher zu haben.
Elterngeld, Elternzeit, Kindergeld – wichtige Anträge nicht vergessen
Wenig funktioniert in Deutschland ohne Bürokratie. Dazu gehören die Anträge auf Elterngeld und Kindergeld. Beide Anträge können erst nach der Geburt bei den entsprechenden Stellen gestellt werden, allerdings ist es ratsam, sie bereits vorab vorbereitet zu haben. Dann müssen nur noch der Name des Kindes und das genaue Geburtsdatum ergänzt werden und die Anträge können per Post verschickt werden.
Die Mutter muss darüber hinaus einen Antrag auf Mutterschaftsgeld stellen. Der Mutterschutz greift ab sechs Wochen vor dem errechneten Termin bis acht Wochen nach der tatsächlichen Geburt. Bei Frühgeburten und Mehrlingsgeburten gilt der Mutterschutz sogar zwölf Wochen nach der Entbindung. In dieser Zeit erhält die Mutter Mutterschaftsgeld, wenn sie den Antrag rechtzeitig, am besten noch im zweiten Trimester, bei der Krankenkasse stellt.
Viele Mütter und immer mehr Väter wollen nach der Geburt ihres Kindes Elternzeit nehmen. Auch hier ist ein Antrag notwendig, um den Arbeitgeber über die Pläne zu informieren. Grundsätzlich kann er den Elternzeitantrag nicht ablehnen, allerdings sind ein paar wichtige Fristen zu beachten.
Für Unverheiratete: Vaterschaftsanerkennung und Sorgerecht
Wenn ein Paar verheiratet ist, gelten vor dem Gesetz automatisch beide als Elternteile des neugeborenen Kindes. Ist dies nicht der Fall, ist nur die Mutter rechtlich sofort die Mutter des Kindes. Der Vater muss zusätzlich die Vaterschaft anerkennen, um auch vor dem Gesetz der Vater des Kindes zu sein. Die Vaterschaftsanerkennung ist bereits vor der Geburt möglich – zudem ist sie notwendig, um das Kind später korrekt beim Standesamt der Geburtsstadt anmelden zu können. Beim Jugend- und Standesamt ist die Vaterschaftsanerkennung kostenfrei möglich, allerdings kommt es hier häufig zu langen Wartezeiten. Zudem kann die Vaterschaftsanerkennung gemeinsam mit der Anmeldung des Kindes erfolgen, hierfür müssen dann beide Elternteile vorsprechen.
Zusätzlich ist eine Sorgeerklärung für unverheiratete Paare notwendig. Auch diese kann vor der Geburt abgegeben werden, die Wartezeiten sind ähnlich lang wie bei einer Vaterschaftsanerkennung. Beim Jugendamt ist die Sorgeerklärung kostenfrei, Notare beurkunden das Sorgerecht gegen Gebühr, dafür entfallen hier die langen Wartezeiten. Wenn beide Eltern gemeinsam das Sorgerecht für ihr neugeborenes Baby übernehmen wollen, müssen sie dies beide gemeinsam erklären. Nur dann darf der Vater alle Sorgepflichten am Kind übernehmen. Für unverheiratete Paare ist dieser Schritt also immens wichtig.
Grundsätzlich ist es ratsam, alle wichtigen Formalitäten bereits vor der Geburt zu klären, um sich im Wochenbett voll und ganz auf das Neugeborene und die erste Zeit als Familie konzentrieren zu können.
Bilderquellen:
Abb. 1: Pixabay.com © 1041483 (CC0 Creative Commons)
Abb. 2: Pixabay.com © cynthia_groth (CC0 Creative Commons)
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