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Hallo, neuer Erdenbürger: Die wichtigsten To Dos nach der Geburt

Noch immer übermannt von all den Emotionen, wollen Eltern nach der Geburt noch eins: Zeit mit ihrem Nachwuchs verbringen, am besten ungestört. Eltern und Freunde informieren, Geburtsurkunde beantragen, die Krankenkasse informieren – alle Aufgaben im Blick zu behalten, ist im Freudentaumel nicht immer ganz leicht. Diese Checkliste hilft Eltern, einen kühlen Kopf zu bewahren und gut organisiert eine intensive Kuschelzeit mit ihrem Nachwuchs zu genießen.

1. Verkündung der freudigen Botschaft

Freunde und Familie warten mit Sicherheit ganz gespannt auf die Baby-Nachrichten. Das erste Lebenszeichen der neuen Erdenbürger kann schon nach der Geburt per SMS oder WhatsApp-Nachricht mit dem engsten Umfeld geteilt werden.

Sobald die junge Familie zu Hause ist, bleibt Zeit, um in aller Ruhe schöne Geburtskarten zu gestalten. Sie sind eine wundervolle Erinnerung und Botschaft des freudigen Ereignisses, auch an das weiter gefasste Umfeld. Ein Foto mit dem Nachwuchs, Angaben zur Größe, Geschlecht und Geburtszeit dürfen hier nicht fehlen. Damit ausreichend Kuschel- und Kennenlernzeit bleibt, müssen Eltern die Karten nicht selbst mühevoll gestalten. Stattdessen gibt es online (etwa bei www.sendasmile.de) unzählige Designs, die sich mit wenigen Klicks individualisieren und verschicken lassen.

2. Geburtsurkunde beantragen

Damit die Ankunft des neuen Erdenbürgers offiziell wird, muss die Geburtsurkunde beim zuständigen Standesamt beantragt werden. Hierfür bleibt den frisch gebackenen Eltern ca. eine Woche bis nach der Geburt Zeit. Viele Kommunen bieten die Beantragung mittlerweile sogar online an, um die Eltern zu entlasten.

3. Anmeldung bei der Krankenkasse

Sobald die Geburtsurkunde ausgestellt wurde, kann auch die Anmeldung für die Krankenkasse erfolgen. Damit sichergestellt ist, dass alle weiteren Untersuchungs- und Behandlungskosten des Nachwuchses auch künftig übernommen werden. Die Registrierung muss sofort erfolgen, sollte aber maximal zwei Monate nach der Geburt erfolgen.

4. Elterngeld beantragen

Um das Elterngeld zu erhalten, muss es nach der Geburt beantragt werden. Hierfür haben Eltern bis zu drei Monate nach der Entbindung Zeit. Je früher der Antrag erfolgt, desto schneller gelingt die Auszahlung, denn es wird nur maximal drei Monate rückwirkend gezahlt. Auch hier bieten viele Kommunen die Antragstellung wie bei der Geburtsurkunde online an.

Die Höhe des Elterngeldes richtet sich nach dem bisherigen Einkommen. Bei einem Verdienst von 2.000 Euro netto/Monat würde ein Elterngeld von 1.300 Euro (65 Prozent) alt werden, wenn die Entscheidung für das „Basiselterngeld“ fiel. Es wird bis 14 Monate gezahlt. Möchten Eltern länger zu Hause bleiben, haben sie die Möglichkeit auf das „Elterngeld Plus“. Es wird für 28 Monate gezahlt, jedoch nur zum halben Satz mit monatlich bis zu 900 Euro.

5. Kindergeld beantragen

Die Familienkasse der Agentur für Arbeit ist zuständig für die Bearbeitung der Kindergeldanträge. Hier sollten Eltern ebenfalls maximal sechs Monate nach der Entbindung vorstellig werden. Die Unterlagen lassen sich meist online einreichen. Notwendig für die Bearbeitung ist die steuerliche Identifikationsnummer, welche ca. zwei Wochen nach der Geburt automatisch durch das Bundeszentralamt für Steuern postalisch zugestellt wird.

Auch das Kindergeld wird maximal sechs Monate rückwirkend gezahlt. Deshalb ist die zeitnahe Antragstellung ebenso wichtig. Benötigen junge Familien Unterstützung durch niedriges Einkommen, ist ebenfalls die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit zuständig. Die Anträge dafür stehen ebenfalls online zur Verfügung.

Fotoquelle: https://pixabay.com/de/photos/baby-menschen-eltern-vater-mutter-2592302/


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